Befristeter Arbeitsvertrag - könnte sofort anfangen aber nur wieder mit einem befristeten vertrag?

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
picasso05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - könnte sofort anfangen aber nur wieder mit einem befristeten vertrag?

hallo ich war 2-jahre befristet bei meinem arbeitger dann lief die befristung aus,nun bin ich seit 4-monaten arbeitslos und erhielt gestern einen anruf von meinem alten arbeitger,er sagte ich könnte sofort wieder anfangen aber nur wieder mit einem befristeten vetrag,
meine frage ist nun geht das überhaubt???wenn ja
was für veträge sind das??

danke im vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nein, das wird rechtlich nicht gehen - siehe tzbefrg § 14 abs.2
das eine ist das recht, das andere die praxis oder auch taktik. wenn du bei deinem ex-ag anfängst hast du prktische einen unbefristeten vertrag, genauer: einen ungültig befristeten. die frage wird erst am ende interessant.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn es einen guten sachlichen Befristungsgrund ist der auch nach einer vorherigen Beschäftigung zulässig.

Es schadet aber nicht so einen Vertrag zu unterschreiben und zwischendurch mal dem genannten Sachgrund auf den Zahn fühlen zu lassen (Anwalt für Arbeitsrecht)
Wenn der AG mit einer Fortsetzung nach der Frist nicht einverstanden ist und der Grund wackelig erscheint , dann kann drei Wochen nach Ende der Befristung auf Entfristung geklagt werden.

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#3
 Von 
Ameise100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie sieht es aber aus, wenn der Arbeitsvertrag dann entfristet würde und der AG dann sagt die Stelle sei jetzt leider schon anderweitig besetzt, es ist nichts mehr frei in meinem Betrieb, also Unmöglichkeit gem. BGB. MUSS der Arbeitnehmer dann eine Abfindung akzeptieren?

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