Befristeter Arbeitsvertrag früheitig kündigen

7. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian77656
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag früheitig kündigen

Hallo zusammen,

ich habe schon sehr viel gelesen habe aber jetzt doch noch eine Frage.

Ich habe einen 2 Jahresvertrag (befristet). Als Kündigungsklausel ist 3 Monate zum Monatsende vorgesehen.
Ist der angegebene Zeitraum überhaupt zumutbar bei einem 2 Jahresvertrag.

Ich war der Meinung 4 Wochen zum Monatsende sind hier das Maximum.

Nebenbei möchte ich als AN kurzfristig meinen Vertrag kündigen.

Gibt es hier einen "Trick" bzw. ist der angegebene Kündigungszeitraum rechtens? Hat hier jemand eventl. ein Urteil zur Hand?

Danke
Sebastian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ich war der Meinung 4 Wochen zum Monatsende sind hier das Maximum.


Hi,

Das Maximum wären 2 Jahre, die du gebunden bist. Ohne ausdrückliche vertragliche (oder tarifliche) Vereinbarung ist nämlich ein befristeter Vertrag gar nicht ordentlich kündbar.

quote:
Nebenbei möchte ich als AN kurzfristig meinen Vertrag kündigen.


Kleiner Tipp fürs nächste mal : Vor Vertragsunterzeichnung mit dem AG drüber reden bzw. verhandeln.

Alternative = nach Aufhebungsvertrag fragen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Kündigungsfrist ist rechtmäßig.

Wenn der AG mit der Einhaltung des Arbeitsvertrages genauso umgehen würde, wie Du das jetzt vorhast, dann möchte ich mal Dein Geschreie hier hören. Es wäre für Dich dann bestimmt sonnenklar, dass Du Kündigungsschutzklage einreichen würdest.

Als AG hat man da deutlich schlechtere Karten, wenn der AN die Kündigungsschutzfrist nicht einhält. Der grundsätzliche Anspruch auf Schadenersatz ist in vielen Fällen nur schwer durchsetzbar.

Man sieht sich aber häufig zweimal im Leben und ein gutes Arbeitszeugnis möchtest Du doch auch haben. Für den AG ist das Arbeitszeugnis die stärkste Waffe.

Ich würde als AG die Kündigung zurückweisen. Wenn der AN dann dennoch nicht mehr zur Arbeit erscheint, erhält er die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Im Arbeitszeugnis fällt dann auf, dass das Arbeitsverhältnis mitten im Monat geendet hat und die Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt. Für jeden geneigten Leser ist dann klar, dass das Arbeitsverhältnis durch den AG mit einer fristlosen Kündigung beendet wurde. Das dürfte eine erneute Jobsuche erheblich erschweren.

Selbst als neuer AG, für den Du das durchziehst, hätte ich jetzt ein Problem mit Dir. Ich müsste ja befürchten, dass Du mit dem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag, bzw. dessen Einhaltung genauso umgehst, wie beim alten AG.

0x Hilfreiche Antwort

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