Befristete Stundenerhöhung

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
maeuserle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Stundenerhöhung

Hallo Zusammen,

ich habe eine befristete Stundenerhöhung bis zum 31.05.2018 von 30 Std. auf 35 Std.. Eine Verlängerung habe ich noch nicht vertraglich erhalten bzw. geht meine Diensteinteilung bis Ende Quartal 3 mit 35 Std.
Kann der Arbeitgeber mir die Stunden nach dem 01.06. wieder weg nehmen? Auch wenn der Dienstplan bis Ende Sept. mit 35 Std. die Woche seitens Betriebsrat genehmigt ist?
Gruß
und Danke Euch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Bewilligung geht bis zum 31. Mai. Im Juni könnte der Arbeitgeber also wieder auf die alte Stundenzahl zurückgehen, auch wenn die Planungen gegebenenfalls auf längere Sicht vorgespurt sind. Dass der Betriebsrat sozusagen eine Genehmigung auf Vorrat erteilt hat, schafft keine eigenen Fakten gegenüber der Bewilligung und verpflichtet den Arbeitgeber schon gar nicht, die Plusstunden auch so lange beizubehalten. Wenn es von der Sache her gefordert ist, dass du weiterhin länger arbeitest, wird auch der Arbeitgeber mitspielen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von maeuserle):
Kann der Arbeitgeber mir die Stunden nach dem 01.06. wieder weg nehmen?

Was soll er denn wegnehmen? Ab dem 01.06 gibt es 30h weil die Regelung "35h" am 31.05. endet.



Zitat (von maeuserle):
Auch wenn der Dienstplan bis Ende Sept. mit 35 Std. die Woche seitens Betriebsrat genehmigt ist?

Das ist nicht wirklich relevant.
Relevant wäre, wenn der Dienstplan bis Ende Sept. mit 35h die Woche schon allgemein veröffentlicht wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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