Befr. Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma-Urlaubsanspruch?

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mullemaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Befr. Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma-Urlaubsanspruch?

Hallo!

Kennt sich hier jemand damit aus? Ich wurde ab dem 04.10.05 bei einer Zeitarbeitsfirma als geringfügig Beschäftigte angestellt, direkt befristet bis zum 23.12.05. Nun hat mich mein Arbeitgeber übernommen, so dass ich ab 01.01.06 in der Firma direkt beschäftigt bin, nicht mehr über die Zeitarbeitsfirma. Muss diese mir für die 2,5 Monate Urlaub auszahlen? Habe leider keinen blassen Schimmer...

Danke,

Mullemaus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Mullemaus, welcher Tarifvertrag galt denn für das Arbeitsverhältnis (steht im Arbeitsvertrag)?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mullemaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

iGZ/DGB steht drin...

DANKE

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann solltest du anteilig für 2/12 des Jahresurlaubs (= 24 Arbeitstage im 1. Jahr der Beschäftigung) Abgeltung bekommen.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mullemaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

@venotis:

Ganz lieben Dank, das hilft mir sehr weiter!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn die ZA-Firma ein Problem damit haben sollte ... hier die Rechtsgrundlage -> http://www.boeckler.de/rde/xchg/SID-3D0AB75F-E247379C/hbs/hs.xsl/550_16511.html

(nach unten scrollen und Manteltarifvertrag IGZ anklicken = pdf-Datei)

MfG

1x Hilfreiche Antwort

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