Hallo!
Kennt sich hier jemand damit aus? Ich wurde ab dem 04.10.05 bei einer Zeitarbeitsfirma als geringfügig Beschäftigte angestellt, direkt befristet bis zum 23.12.05. Nun hat mich mein Arbeitgeber übernommen, so dass ich ab 01.01.06 in der Firma direkt beschäftigt bin, nicht mehr über die Zeitarbeitsfirma. Muss diese mir für die 2,5 Monate Urlaub auszahlen? Habe leider keinen blassen Schimmer...
Danke,
Mullemaus
Befr. Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma-Urlaubsanspruch?
3. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2006 | 13:14
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Befr. Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma-Urlaubsanspruch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Mullemaus, welcher Tarifvertrag galt denn für das Arbeitsverhältnis (steht im Arbeitsvertrag)?
MfG
#2
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
iGZ/DGB steht drin...
DANKE
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:38
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Dann solltest du anteilig für 2/12 des Jahresurlaubs (= 24 Arbeitstage im 1. Jahr der Beschäftigung) Abgeltung bekommen.
MfG
#4
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
@venotis:
Ganz lieben Dank, das hilft mir sehr weiter!
#5
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:46
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Wenn die ZA-Firma ein Problem damit haben sollte ... hier die Rechtsgrundlage -> http://www.boeckler.de/rde/xchg/SID-3D0AB75F-E247379C/hbs/hs.xsl/550_16511.html
(nach unten scrollen und Manteltarifvertrag IGZ anklicken = pdf-Datei)
MfG
Und jetzt?
Schon
266.471
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten