Beamtenlaufbahn

1. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenlaufbahn

Schönen guten Tag zusammen,

mein Problem ist folgendes. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wurde verbeamtet, als ich Angestellter der Gehaltsgruppe 1b war. Bei Beamten entspricht dies der Besoldung A14. Zur Zeit besetze ich auch eine Stelle, die im Stellenplan unter A14 geführt wird.Seit über einem Jahr bin ich nun Beamter auf Lebenszeit in der Gruppe A13, und damals hatte unsere Personalabteilung auch die A14 nach einem Jahr in Aussicht gestellt. Leider hat sich bis heute nichts geändert.

Meine Frage nun: besteht ein Rechtsanspruch auf die Besoldung gemäß A14? Und wenn ja, wie lange kann man mich vertrösten?

Vielen Dank für Ihre Mühen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Fragensteller, da Beamtenrecht mit Arbeitsrecht so gut wie nichts zu tun hat, wäre es ratsam deine Frage in einem Forum für Beamtenrecht zu stellen (z.B. bei www.recht.de gibts u.a. eins).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragensteller2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für den Tipp!

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