Hallo zusammmen,
hatte vor 3 Wochen eine Bs OP mit laser(nukleoplasty).
Bin schon seid Juli krankgeschrieben und bis jetzt ist nur eine leichte Besserung eingetreten.Nun hat mir jemand dazu geraten einen Schwerbehinderten Antrag zu stellen weil noch zu erwarten ist das ich selbst wenn ich evtl. ab Oktober wieder mit einer Eingliederung anfange nicht voll einsatzfähig bin.Ich muss dazu sagen das ich im Einzelhandel tätig bin wo aber viel und schwerr gehoben und getragen wird.Rückenprobleme sind in meinem Job also nichts neues.Aber nun habe ich schon seid Jan/Feb ständig starke Probleme,erst nur eine Vorwölbung der Bandscheibe,dann im Juli einen Vorfall der dann nach 7 Wochen Krankheit doch noch operiert wurde.Meine Kolegin meinte das ich so einen Antrag auf Festsetzung eines Behinderten Grades stellen soll fallls mein Chef auf dumme Gedanken kommen sollte.
Ich hätte damit einen gewissen Schutz und wahrscheinlich ein Recht auf Schonung bzw.Rücksichtsnahme.
Meine Frage:
lohnt sich so ein Antrag und hat man "Chancen" damit und mit welcher Einstufung wäre da evtl.zu rechnen?
lg
nc.Sabbel
Bandscheibenvrfall Grad einer Behinderung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
>> mit dem arzt reden, antrag stellen, abwarten
@nc sabbel
das ist sozialrecht.
bei prolabs mit schädigung der wurzelnerven:ja. ansonsten lohnt sich der antrag nicht. da er aber kostenlos ist, würd ich es versuchen.
allerdings weiß ich nicht, wovon deine kollegin so träumt. antrag auf gdb dauert ca 6 monate, wird dann aber rückwirkend erteilt.
einschätzung des gdb ist schwierig, individuell nach schädigung höchstens 30. mit 30 könntest du aber antrag auf gleichstellung zu 50 stellen und hättest besseren kündigungsschutz, mehr urlaubt etc.
gib auf dem antrag alle krankheiten an, absolut alle.
es gibt im netz so erfahrungswerte, google mal.
bist du noch au? dann sprich außerdem mit deiner gkv über die möglichkeit des hamburger modells, wenn du wieder glaubst arbeiten zu können. ist eine teileingliederung, peu a peu.
@blaubär
den arzt braucht man nicht bei antrag auf gdb.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 19.09.2007 18:36:17
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@sunbee mehr Urlaub gibts für Gleichgestellte nicht.
<font color=red>'(3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 125
und des Kapitels 13 angewendet.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__68.html
... und § 125 regelt den Mehrurlaub.
*wink*
@venotis
danke für den hinweis.:)
*winkzurück*
sunbee
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