Mein Arbeitgeber beabsichtigt die Überleitung von BAT-Ost (Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlung geregelt) in TVöD (Jahres-Sonderzahlung an Stelle von Urlaubs- und Weihnachtsgeld); grundsätzlich ist gegen diese Überleitung nichts einzuwenden, aber mein Arbeitgeber verlangt, dass ich zusätzlich zum Änderungsvertrag zu TVöD einen weiteren Änderungsvertrag unterzeichne, der einen freiwilligen Verzicht auf die Sonderzahlung für 2 Jahre vorsieht und weiterhin eine Klausel enthält, dass die Sonderzahlung darüberhinaus neu "beantragt" und durch den Gemeinderat zu genehmigen ist (in Zeiten knapper Haushalte ist dann Zustimmung wohl eher unwahrscheinlich); ist dies rechtens? Danke für kurzfristige Aufklärung und Tipps.
BAT-Ost vs. TVöD
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Einfach nicht unterschreiben und sehen was passiert.
Seit wann kann man die Geltung eines TV verlangen, ist man organisiert, gilt dieser automatisch, wird dieser abgelöst, dann gilt er auch idR automatsich (dynamischer Verweisung), alles andere, freiwillige Geltung, obwohl er nicht gelten soll ist RECHTSWIDRIG, weil es gegen die Tarifautonomie verstößt.
Ggf. mal mit der Gewerkschaft sprechen.
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ein änderungsvertrag zur überleitung in den tvöd ist gar nicht nötig. die weiteren ansinnen wollen nur einzelvertraglich ausschließen, was der tv eigentlich vorsieht - sehr, sehr fragwürdig.
Ich vermute, dass durch die Veränderung des AV mit Änderung von BAT auf TVöD(momentan anhaltender Prozess in Deutschland) gleich die Möglichkeit der Einsparung genutzt wurde. Ich vermute ganz einfach, man kommt nicht um unterschreiben der beiden Vertragsänderungen drum herum. Durch die Änderung in TVöD hat man ja nun keinen eindeutigen Anspruch auf Weihnachtsgeld sondern nur auf die Sonderzahlung § 20 TVöD. Hier wird ja nur von einer Sonderzahlung gesprochen. Also demzufolge hat man ja bei der Änderung auf TVöD in diesem Bezug eventuell Einbußen. Und der freiwillige Verzicht ist doch ein cleverer Schachtzug. Man festigt seinen Arbeitsplatz, hilft Geld zusparen. Und ich vermute das diese Verzichtserklärung rechlich wirksam ist, warum auch nicht, es seih denn es wird ein Zwang auf den AN ausgesetzt.
Ich glaube kaum, dass eine Einverständniserklärung zur Überleitung in ein neues Tarifwerk unterschrieben werden muss. Ein einzelvertraglicher Verzicht auf tarifliche Leistungen halte ich für rechtlich fragwürdig. Der Tarifvertrag normiert Mindestbedingungen.
Möchte der Arbeitgeber von der Fläche abweichen, muss er mit der zuständigen Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag abschließen.
Betreff freiwilligen verzicht auf Weihnachtsgeld. Bei uns soll es sowas jetzt auch geben. Falls ich dies unterschreibe habe ich da die möglichkeit diese Sache ztu wiederrufen. Da es sein kann das ich ab November wo anders arbeite. Und mir dann ja anteilig 10/12 des WG`s zustehen würde.
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