Azubi macht Urlaub ohne Urlaubsgenehmigung

5. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
NickTheChopper
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi macht Urlaub ohne Urlaubsgenehmigung

Hallo,

einer unserer Azubi (3.LJ) wollte kurzfristig
3 Wochen Urlaub! dieses habe ich nicht zugestimmt, da andere Mitarbeiter im Urlaub waren sowie auch einige in dieser Zeit geplant waren.

Habe jedoch heute mitgekriegt das der bereits zum Urlaub unterwegs ist! Wie ist die Rechtliche lage ?
kann man ihn ohne Abzumahnen fristlos Kündigen?
Wie ist die Vorgehensweise

MfG


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-- Editiert am 05.08.2011 15:07

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Das nennt sich "Selbstbeurlaubung" und ist laut Rechtsprechung ein Grund für eine fristlose Kündigung - einfach mal googeln.

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


daß der azubi "bereits zum urlaub unterwegs" ist, ist ja erstmal nur eine vermutung
fehlt er bereits unentschuldigt ?
ich würde abwarten, bis er wieder kommt und dann zumindest ein gespräch führen
könnte er nicht auch deine "nichtgenehmigung" missverstanden haben?
oder waren ihm die konsequenzen seines tuns (ohne genehmigung in urlaub fahren) nicht so ganz bewusst ?
fristlose kündigungen sind immer ein risiko, insbesondere bei azubis
man sollte auch die maßstäbe bei (minderjährigen?) azubis nicht so hoch hängen, wie bei einem normalen AN
man hat ja bis zu 14 tage zeit,nachdem alle umstände bekannt sind, die den entschluß zu einer fristlosen kündigung begründen, entsprechend außerordentlich zu kündigen
es reicht also auch erst nach rückkehr und klärung, sich zu entscheiden

ich würde den "täter" dazu nochmals anhören
und dann in ruhe abwägen,
ob es wirklich nötig ist, zu so scharfen maßnahmen zu greifen

auch wenn die sache ziemlich klar scheint bei selbstbeurlaubung,
könnte dir dennoch ein richter einen strich durch die rechnung machen, indem er erkennt, daß dieser einmalige verstoß nicht dazu reicht,daß eine fortführung des ausbildungsverhältnisses für dich unzumutbar wäre

hat der azubi nicht noch eine chance verdient ?

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
Clumsy_Schlumpf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

ich denke auch, dass der Azubi hier nicht sofort gekündigt werden sollte, sofern dieses der einzige negativ auffallende Punkt in dem Vertragsverhältnis ist.

Die 3 Wochen ohne Bezahlung werden ihm schon genug weh tun, schließlich musst Du sein unentschuldgites Fernbleiben nicht bezahlen.

Clumsy

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#4
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

kann man eigentlich dem Azubi den Urlaub ablehnen? Das Mitarbeiter zum selbem Zeitpunkt im Urlaub sind, ist imo kein zwingend betrieblicher Grund, ihm den Urlaub nicht zu gewähren :)

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-- Editiert am 05.08.2011 17:41

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ausserdem sollte der AG auch bedenken, dass ein AZUBI nur während der berufschulfreien Zeit Urlaub nehmen kann.

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#6
 Von 
NickTheChopper
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
daß der azubi "bereits zum urlaub unterwegs" ist, ist ja erstmal nur eine vermutung
fehlt er bereits unentschuldigt ?



ist keine vermutung! da bin ich mir 100% sicher!

damit die sache genauer beschrieben ist füge ich noch folgendes dazu :

azubi (21)hat nach der diskussion kurz vor 2 stunden den arbeit niedergelegt und ist abgehauen gestern hatter er noch auf sein urlaub ab heute noch gehofft.

quote:
kann man eigentlich dem Azubi den Urlaub ablehnen? Das Mitarbeiter zum selbem Zeitpunkt im Urlaub sind, ist imo kein zwingend betrieblicher Grund, ihm den Urlaub nicht zu gewähren


das problem ist das er es kurzfristig (vor eine Woche) gefragt hat und das für 3 wochen



-- Editiert am 05.08.2011 23:48

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ Nick: m.E. ist es einerlei, ob der Azubi seinen Urlaub nur in der berufsschulfreien Zeit nehmen kann oder nicht. Es gibt im übrigen auch Azubis, die keiner Berufsschulpflicht unterliegen. Aber, einerlei. Fakt ist, dass Euer Azubi ohne Genehmigung nicht einfach in den Urlaub abhauen kann.

Ich würde ihn anschreiben (stellt sicher, dass ihm das Schreiben auch zugeht, am besten durch Boten), ihn auffordern, sofort wieder zur Abeit zu kommen, ihm mitteilen, dass er unentschuldigt fehlt mit allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen. Also Abmeldung, keine Krankenversicherung u.s.w. Dies sollte in Form einer Abmahnung geschehen.

Tja, und wenn er nicht reagiert, musst Du entscheiden, ob Du ihm kündigst, oder was Du machst.

wirdwerden

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