Azubi Wochenendarbeit

19. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ekkolon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi Wochenendarbeit

Wenn ein Azubi, Mittwoch und Donnerstag Schule hat, Freitag im Betrieb ist und eine Stunde vor Betriebsende oder sogar nach Feierabend bis 24 Uhr benachrichtigt wird, am Wochenende zu arbeiten, obwohl 3 Chefs, den ganzen Tag anwesend waren, ist das rechtens?

Der Azubi hat zwei Kinder... Frau geht arbeiten

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Das ist bis jetzt schon des öfteren so gewesen! Vor allem, der Azubi macht im Monat meist über 30 überstunden!

-- Editiert Ekkolon am 19.12.2013 20:27

-- Editiert Ekkolon am 19.12.2013 21:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass Sie bereits volljährig sind.

Azubis müssen keine Überstunden machen (nur auf freiwilliger Basis).

Es gelten AV / TV.

Es gilt außerdem das Arbeitszeitgesetz (täglich 8 Std., zeitweise Verlängerung auf 10 Std. möglich, aber max. 48 Std./Woche).

Überstunden müssen weiterhin besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind überdies bei Überstunden nicht zulässig.

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-- Editiert hamburger-1910 am 19.12.2013 22:32

-- Editiert hamburger-1910 am 19.12.2013 22:36

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich empfehle die Seite Azubi-Azubine.de

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#3
 Von 
Ekkolon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Arbeitszeit ist wechselnd. Manchmal habe ich aber auch in einer Woche über 70 Stunden. Ja bin volljährig. Es geht nur darum ob es eine Frist gibt, zur bekanntgabe das man am Wochenende zu arbeiten hat

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Manchmal habe ich aber auch in einer Woche über 70 Stunden.

Das ist gesetzlich verboten!
dazu:
Arbeitszeitgesetz
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Und zu Ihrer Frage:
Ein Arbeitnehmer und auch ein Azubi hat ein Recht auf eine planbare Freizeit. Also einfach ablehnen, wenn man etwas vorhat. Folgen dann Probleme: Die zuständige Kammer kann weiterhelfen, die hat Mitarbeiter, die für Azubis und solche Probleme zuständig sind.

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#5
 Von 
Ekkolon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke... das ist in der branche leider so üblich... Viel arbeit, wenig Freizeit... Aber gut das meine Frage beantwortet ist!

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