Hallo Forum,
kann man einem Auszubildenden prinzipiell eine Nebengewerbeanmeldung verbieten?
Situation:
A beginnt eine Ausbildung und teilt dem Vorgesetzten mit, ein Nebengewerbe anmelden zu wollen. Dieser lehnt am nächsten Tag mit der Begründung ab, A stelle Konkurrenz zur Firma dar. A nutzt ähnliche Technologien, aber die Produkte bzw. Dienstleistungen unterscheiden sich vollkommen.
A versucht es noch einmal schriftlich bei der "Sekretärin" / Frau des Geschäftsführers, die alles abzeichnet bzw. genehmigt, aber die Papiere an den Vorgesetzten aushändigt. Er behält diese wiederum ein, er müsse es sich noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Vielen Dank.
Azubi Nebengewerbe prinzipiell verbieten?
17. Mai 2016
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Frage vom 17. Mai 2016 | 16:14
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 36x hilfreich)
Azubi Nebengewerbe prinzipiell verbieten?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2016 | 07:07
Von
Status: Weiser (17449 Beiträge, 6492x hilfreich)
/// ... kann man einem Auszubildenden prinzipiell eine Nebengewerbeanmeldung verbieten?
Die Antwort heißt: prinzipiell - Nein
Danach geht es aber doch gar nicht um ein prinzipielles Verbot, sondern um ein konkretes. Und um das zu durchleuchten, sind deine Informationen schlichtweg zu dünn.
#2
Antwort vom 18. Mai 2016 | 08:08
Von
Status: Weiser (16989 Beiträge, 5894x hilfreich)
Wenn die Tätigkeit des Azubi tatsächlich eine Konkurrenz zur Firma darstellen würde, dann könnte der Chef die Nebentätigkeit verbieten.
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