Azubi Minusstunden- rechtens?

29. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
harald91
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Azubi Minusstunden- rechtens?

Hallo,
ich bin momentan im 3.ten Lehrjahr - Kaufmann im Einzelhandel. Ich habe laut der Geschäftsführung momentan ~25 Minusstunden. Laut Ausbildungsvertrag soll ich in der Woche 40 Stunden arbeiten, nun wurde mir von der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich soviele Minusstunden habe weil ich in der Woche 37,5 Std arbeite (soll laut Ausbildungsvertrag aber 40 Std/Woche) Es ist einfach unmöglich, egal wie ich arbeite diese Stundenanzahl zu erreichen, da ich jede Woche 2,5 Stunden mehr ins Minus gehe.. Weshalb ich ziemlich häufig die nächsten Wochen durcharbeiten muss, also 6 Tage anstatt der vorgesehenden 5 Tge zur Arbeit muss... Das kann doch nicht rechtens sein oder? Ich habe leider nichts im Berufsausbildungsgesetzt finden können.. Ich würde mich gerne mal darüber mit der Geschäftsführung unterhalten, jedoch wäre hier ein entsprechender Gesetzesauszug notwendig.

Vielen Dank für eure Unterstützung

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1. Frage: Wie alt bist du (unter 18 oder über 18)?

Hier scheint es wohl so zu sein, dass du selbst nichts dafür kannst, weil du ja zur Arbeit eingeteilt wirst. Wenn im Vertrag steht "40 Stunden", dann musst du natürlich auch 40 Stunden arbeiten. Wenn das aber gar nicht aufgrund der Einteilung möglich ist, dann liegt hier ein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor (du könntest ja mit 5 Tage Woche theoretisch 40 Stunden arbeiten).

Wie funktioniert das bei den übrigen Arbeitnehmern? Arbeiten die täglich eine halbe Stunde länger oder machen die alle 3-4 Wochen eine 6-Tage-Woche?

Wichtig ist, was im Arbeitsvertrag und in den Tarifverträgen sonst noch steht. Im Einzelhandel ist die 6-Tages-Woche rechtlich normalerweise schon möglich und auch der Gesetzgeber behandelt den Samstag als normalen Arbeitstag. Wenn in deinem Arbeitsvertrag aber eine 5-Tage-Woche steht mit normaler 8 Stunden Arbeitszeit hast du auch Anspruch darauf, dass dich der Arbeitgeber für tgl. 8 Stunden einteilt und dann dürfte auch die Verpflichtung zur Nacharbeit nicht bestehen. Wie gesagt: Orientiere dich mal an den anderen, die dort 40 Stunden arbeiten. Ihr müsstet ja gleiche Schichten und damit Arbeitszeiten haben (Eine Schicht vormittags, eine Schicht nachmittags).

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-- Editiert mepeisen am 29.10.2012 17:40

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

schau mal in den § 19 BBiG

gibt es zuwenig Stunden, weil der Betrieb sie nicht anbietet, "entfällt die Ausbildung" sinngemäß und es entstehen keine Minusstunden

das ist wie eine bezahlte Freistellung zu werten

nach § 615 BGB

interessant für Azubis außerdem : http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html




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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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