Hallo an Alle,
ich habe da eine Frage an Euch.
Ist es zulaessig das erwachsene Azubis (25J) Ueberstunden machen duerfen oder gar muessen?
Ich kenne die gesetzliche Regelung, die besagt das ein Azubi 40 Stunden
in der Woche zu arbeiten hat.
Wie sieht es nun mit UEberstunden aus?
Als Bsp. Wenn es eine feste Kernarbeitszeit gibt 8-9 Uhr bis 17-18 Uhr abends. Und nun eine betriebliche pflicht veranstaltung (Meeting) um 18 Uhr beginnt, die nach ca 1 Stunde wieder endet. Ist der Azubi dann verpflicht daran teilzu nehmem, wenn er von 8-17 Uhr oder von 9-18 Uhr da war?
Das waeren dann 1-2 Stunden Uerbsetunde die er machen wuerde.
Wie sieht es denn allgemein mit den UEberstunden fuer Azubis aus, die ueber 18 sind?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
Azubi, Überstunden?
21. September 2004
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Frage vom 21. September 2004 | 10:22
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi, Überstunden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. September 2004 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nur für AZUBIs, die unter 18 Jahren sind.
Für Dich gelten die gleichen Regelungen, wie für andere volljährige Beschäftigte.
Überstunden sind natürlich zulässig, so lange nicht mehr als 10 Std. am Tag gearbeitet wird.
Der AZUBI ist verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen.
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 14:06
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Genau.
Im pbrigen würde ich mich da eh nciht querstellen, schließlich willst Du ja vielleicht auch mal übernommen werden ???
P. (koppschüttel)
Und jetzt?
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