Außerordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Monolith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Hallo,

ich habe eine Frage über das Thema außerordentliche Kündigung bzw. einen Aufhebungsvertrag. Ich arbeite seit 12 Monaten als Ärztin in einem kommunalen Krankenhaus. Habe laut dem lokal geltenden Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich möchte nach Möglichkeit allerdings gern davor das Arbeitsverhältnis beenden. Hintergründe hierfür sind:

a) Ein Missverhältnis von Arbeit und Ausbildung, wobei vorrangig andere Kollegen bei der Ausbildung bevorzugt werden. Ein mangelndes Engagement für meinen Arbeitgeber oder meine Patienten schließe ich selbst als Grund aus, da ich mich sehr viel in die tägliche Arbeit einbringe. Ich halte das für eine persönliche Entscheidung meines Chefarztes. Zumal ähnliches Verhalten seinerseits in den letzten 2 Jahren zur Kündigung von 6 Mitarbeitern aus unserer Abteilung geführt haben (also Kündigung von Arbeitnehmerseite). Er hat auch schon mehrfach verbal "unliebsame oder unbequeme" andernorts in Misskredit gebracht.

b) Ich halte einige Entscheidungen, welche von meinem Chefarzt getroffen werden für medizinisch oder moralisch sehr bedenklich - damit meine ich, nicht im Sinne der Gesundheit des Patienten entschieden.

In der Hoffnung auf "bessere Zeiten", habe ich zuletzt einen Stichtag zur Einreichung der Kündigung verstreichen lassen. Mittlerweile empfinde ich die Situation an der Arbeit als psychisch sehr belastend, finde die Vorstellung - dort jetzt noch 3 Monate bis zum nächsten regulären Kündigungstermin arbeiten zu müssen - unerträglich.

Ich vermute einmal, dass diese Aspekte rechtlich als Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses von meiner Seite nicht ausreichend sind. Würde mich aber dennoch freuen, wenn sich jemand dazu äußern würde.

Eine 2. Frage betrifft einen Aufhebungsvertrag. Muss hier unbedingt mein Chefarzt zustimmen? Mein Arbeitsvertrag wurde vom Geschäftsführer des Krankenhauses unterschrieben. Bestünde daher die Chance, dass ich mit ihm einen solchen Vertrag vereinbaren kann?

Ich würde mich sehr über einen Rat freuen.

Viele Grüße

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3 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

... richtig: gründe für eine !außerordentliche! sehe ich auch nicht. die ao kündigung ist für beide seiten die ultima ration und setzt - als faustregel formuliert - voraus, dass eine zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unzumutbar ist. zudem gibt es formale gründe: für eine 'fristlose' gilt, dass sie binnen 14 tagen nach kenntnis des kündigungsrelevanten vorfalls ausgesprochen werden muss - jedenfalls von seiten eines AG. ob das auch für AN so gilt, ist mir nicht bekannt, könnte aber analog so gelten.

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#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

die Gründe reichen für eine außerordentliche Kündigung nicht aus. Hier mal ein Link, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

Ein Aufhebungsvertrag wäre möglich und das Einverständnis des Geschäftsführers dürfte ausreichen. Der Chefarzt muss meiner Meinung nach nicht zustimmen. Allerdings kenne ich die Regelungen in dem Krankenhaus nicht.

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#3
 Von 
Monolith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal,

ich wollte mich nochmal ganz herzlich bei den beiden Forumteilnehmern für Ihre Antwort bedanken. Es hat mir ein Stück Zuversicht gegeben.

Alles Gute!

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