Hallo,
ich bräuchte mal ein bißchen Hilfe, bei folgenden Problem:
Ich hatte zum 01.09 gekündigt zwecks neuer Stelle. Urlaub hatte ich noch keinen genommen, wollte ein Teil meines Urlaubs zum Ende nehmen wurde mir aber Verweigert.
Nun kommt meine "letze" Abrechnung, auf der steht nichts vom Urlaubsentgeld.
Wenn ich bei denen anrufen werde, werden die mir erzählen wollen "vergessen" blabla werden wir zum nächsten Auszahlungszeitpunkt nachholen...
- Im igz Tarifvertrag steht etwas von 4 wochen frist zur gerichtlichen Handlung.
- Da die mir auch meine Krankheitstage falsch berechnen, fürchte ich das es auch beim Urlaubsentgeld so sein.
Hier die Frage:
Wenn ich denen gewähre das die mir das Urlaubsentgeld zum nächsten Auszahlungszeitpunkt zukommen lassen, also in 4 Wochen, habe ich dann keine gerichtliche Handhabe mehr gegen die, fals etwas mit der Abrechnung nicht stimmt?
Was würdet ihr mir Raten?
Vielen Dank schonmal fürs lesen und evtl. antworten
Zitat:Ich traue der Firma halt nicht, und will auf der sicheren Seite sein...(Urlaubsgeld wurde "vergessen" mir zu bezahlen, meine Ansprüche seien schon erloschen (eben 4 Wochen zu spät bemerkt) und ein paar andere Dinge lassen mich nun vorsichtig sein...
-- Editiert ogsmokie am 19.09.2012 22:16