Folgender Sachverhalt:
Die Arbeitnehmerin steht in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, das sie von sich aus kündigt. Ihr stehen noch 10 Tage Erholungsurlaub zu, den sie komplett zum Ende ihrer Beschäftigung nimmt. Während ihres Urlaubs zieht sie sich eine Grippe zu und wird vom Arzt 4 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Das bedeutet, dass sie ihren Urlaub bei ihrem Arbeitgeber nicht mehr komplett nehmen kann. Jetzt die Frage: Besteht der Rechtsanspruch auf Auszahlung des Erholungsurlaubs oder verfällt er in diesem Fall? Aus den Normen des BurlG werde ich nicht ganz schlau und eine Kommentierung habe ich derzeit nicht zur Hand.
Auszahlung Erholungsurlaub
19. Oktober 2006
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Frage vom 19. Oktober 2006 | 16:37
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Auszahlung Erholungsurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2006 | 17:48
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. wo ist das problem?
§ 7 abs. 4 ist doch ganz deutlich, scheint mir:
>>(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise
nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.<<
#2
Antwort vom 23. Oktober 2006 | 17:44
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich glaube, dass es eben nicht ganz so eindeutig ist. Im Falle beispielsweise eine außerordentlichen Kündigung, überhaupt keine Frage, ist diese Norm einschlägig. Ich bin mir aber eben nicht sicher, ob dies auch in der oben geschilderten Konstellation der Fall ist.
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