Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einem "fiktiven" Beispiel.
Annahme: Ein AN wird unbefristet bei einem Ingenieursdienstleiseter für eine Arbeitnehmerlassung bei einem externen Kunden angestellt, mit der mündlichen Zusage einer Gehaltserhöhung in unbestimmter Höhe nach der Probezeit.
Noch während der Probezeit geht seine Keyaccount in den Mutterschaftsschutz, es wird eine Vertretung vorgestellt.
Vor Ablauf der Probezeit verlässt der neue Keyaccount das Unternehmen, was erst 2 Monate später dem MA mitgeteilt wird.
Er hat somit keinen direkten disziplinarischen Vorgesetzen (nehmen wir an, über 4 Monate und mehr).
Die Niederlassung in der Stadt in der seine ehemalige Vorgesetzte und das aktuelle Verleihunternehmen ansässig sind, wird aufgegeben und es gibt nur den ca. 170 km entfernten Unternehmensitz. Im Rahmen seiner Tätigkeit beim Entleiher hat der AN aber keinen Bezug zum Unternehmenssitz und muss dort auch nie persönlich hin (ohne zugesagten Termin ja auch sinnfrei).
Nach der Probezeit versucht nun der MA ein viertel Jahr lang regelmäßig einen Termin mit einem Keyaccount (der nicht mehr vorhanden ist) bzw. dem Geschäftführer (der nun als Ansprechpartner genannt wurde) zu bekommen. Als Kontakt hat er nur eine Büroassistenz (Mail/Telefon), die seine Anfrage ignoriert bzw. ihn vertröstet.
Kann der AN trotz einer Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartalsende frühzeitig, mit dem Argument eines gestörten Vertrauensverhältnisses bzw. Ignorierung seiner Bitten um ein Gespräch und Interessen, aus dem Vertrag aussteigen?
Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.
Vielen Dank und Gruß
Jatt
Ausserordentliche Kündigung weil Chef nicht erreichbar
5. Mai 2015
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Frage vom 5. Mai 2015 | 13:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausserordentliche Kündigung weil Chef nicht erreichbar
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2015 | 13:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Eine außerordentlicher Kündigung ist nur zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist. Der genannte Grund scheint mir dafür nicht auszureichen.
-- Editiert von altona01 am 05.05.2015 13:46
#2
Antwort vom 5. Mai 2015 | 14:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Es muss doch aber eine Möglichkeit geben, den Vorgesetzten zu einem Gespräch zu bringen.
Soll der AN nun einfach vor sich hinarbeiten ohne die Möglichkeit einer Rücksprache oder Klärung finanzieller/vertraglicher Angelegenheiten?
Vor dem 170 km entferntem Büro auflauern, kann ja auch nicht wirklich die Lösung sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 5. Mai 2015 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Zitat:Es muss doch aber eine Möglichkeit geben, den Vorgesetzten zu einem Gespräch zu bringen.
Nö, wie denn? Wenn er nicht mag dann mag er nicht.
Zitat:Soll der AN nun einfach vor sich hinarbeiten ohne die Möglichkeit einer Rücksprache oder Klärung finanzieller/vertraglicher Angelegenheiten?
Die sind geklärt, sie stehen im aktuellen Vertrag.
Zitat:Vor dem 170 km entferntem Büro auflauern, kann ja auch nicht wirklich die Lösung sein.
Nun, man könnte es ja mal mit dem Klassiker schlechthin versuchen: Einschreibe-Brief
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