Hallo,
evtl. findet sich hier jemand der mir meine Frage beantworten kann.
Mein Mann hat 2010 fast nur auswärts auf Montage gearbeitet, es war so geregetlt der AG hat die Unterkunft bezahlt und jeder Mitarbeiter bekam noch 20€ Auslöse.
Ab Nov. 2010 wurde nur noch die Unterkunft bezahlt un der Rest fiel mit der Begründung, er könne das nicht zahlen weg.
Ist das zulässig od. besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein bestimmte Auslösesumme?
Bei der Firma handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit 3-5 Mitarbeitern (Baugewerbe).
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich
Mullemaus45
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Auslöse bei Montage gestrichen, geht das?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. vor der frage, ob es einen gesetzlichen anspruch gibt, würde ich fragen, was im vertrag oder im tarifvertrag dazu steht. eine weitere frage könnte sein, ob über die jahre eine betriebliche übung entstanden sein könnte, auch ohne vertragliche grundlage.
die begründung, das könne man sich nicht mehr leisten, reicht jedenfalls nicht aus.
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Einen gesetzlichen Anspruch auf Auslöse gibt es nicht.
Dieser Anspruch kann sich nur aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben.
Wenn die tgl. Auslöse von 20Euro vertraglich vereinbart wurde, kann der AG dies nicht einseitig ändern. Dies ginge nur einvernehmlich oder im Zuge einer Änderungskündigung.
Allerdings besteht hier das Problem des Kleinbetriebes, in dem das Kündigungsschutzgestz keine Anwendung findet. Das macht es für den AN fast unmöglich, sich dagegen zu wehren, ohne den Job aufs Spiel zu setzen. Da müssten schon alle AN zusammenhalten und gemeinsam für ihre Rechte kämpfen - was in der Praxis leider meist nicht so funktioniert.
Sollte es sich um einen Betrieb handeln wo der allgemeinverbindliche BRTV
gilt, dann müsste man in dem Tarifvertrag mal nachlesen, ob da was über Auslöse drinn steht. An den TV wäre der AG gebunden und könnte nicht zuungunsten der AN davon abweichen.
http://www.soka-bau.de/soka_bau/europaverfahren/europaverfahren_gesetzliche-grundlagen/europa_tarifvertraege_brtv/#Paragraf7
z.b. unter § 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung
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