Ausgleichsquittung und Urlaubstage

29. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)
Ausgleichsquittung und Urlaubstage

Hallo,
mir wurde ordentlich gekündigt, ohne Kündigungsgrund. Diese habe ich so hingenommen.
Mit Übergabe aller Unterlagen (3 Wochen später) habe ich eine Ausgleichsquittung unterschrieben, da ich annahm, es betrifft nur die ordnungsgemäße Übergabe aller Unterlagen. Ich habe vorher noch nie von so etwas gehört.
Die letzte Arbeitswoche war ich krank, hatte aber in dieser Woche noch Überstunden und Resturlaub. Daher habe ich meinen Ex-Arbeitgeber angeschrieben, dass ich noch um die Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubes bitte.
Postwendend bekam ich eine Kopie der von mir unterschriebenen Ausgleichsquittung.
Auf dieser Quittung steht auch ein falsches Datum der Kündigung. Mit wurde sie erst 3 Tage später übergeben, als auf dem Kündigungsschreiben steht. Und auf der Ausgleichsquittung ist auch kein Datum.
Ist es denn legitim, dass mein Arbeitgeber nun versucht, mir das Urlaubsgeld nach Bundesurlaubsschutzgesetz vorzuenthalten?
Und können Fehler auf der Quittung diese auch unwirksam machen?
Dake.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
Mit Übergabe aller Unterlagen (3 Wochen später) habe ich eine Ausgleichsquittung unterschrieben, da ich annahm, es betrifft nur die ordnungsgemäße Übergabe aller Unterlagen. Ich habe vorher noch nie von so etwas gehört.


Das hast Du angenommen - aber was hast Du letztlich unterschrieben, was steht in dem Schriftstück?

Zitat:
Und können Fehler auf der Quittung diese auch unwirksam machen?

Es gibt mehrere Gründe, die zu einer völligen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Ausgleichsquittung führen können. Trotzdem gab es schon tausende Arbeitnehmer, die durch eine leichtfertige Unterschrift unter einer solchen nach dem Motto "erstmal unterschreiben, später fragen" legitime Ansprüche vernichtet habe.

Wurde die Quittung vor oder nach der letzten Woche unterzeichnet?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Dort steht:
III. Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis bestehen nicht. Das Arbeitsverhältnis wurde durch Kündigung vom 24.01.15 zum 28.02.15 beendet.

Die Kündigung habe ich allerdings nicht in dem Samstag erhalten, sondern 2 Tage später, stimmt also nicht.

Die Ausgleichsquittung wurde vor den angesprochenen Krankentagen unterzeichnet.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Kennt sich niemand damit aus? Danke für eure Hilfe.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das eine Problem dürfte hier darin liegen, das man beweisen müsste wann genau die Quittung unterchrieben wurde.

Das andere Problem wäre sicherlich, das die Ansprüche bereits verjährt sein dürften, in den vertraglichen Vereinbarung sind meist sehr kurze Ausslussfristen vereinbart. Da müsste man mal nach schauen, was bei Dir in welcher Vereinbarung an Fristen vereinbart wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Den Beweis habe ich per Email. An dem Tag bestand Kontakt zum Arbeitgeber. Am 28.04. habe ich einen Brief an meinen Arbeitgeber zugestellt, also 2 Monate später.

-- Editiert von pal365443 am 09.06.2015 17:49

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Den Beweis habe ich per Email.

Die vom Arbeitgeber kam und eindeutigen Bezug zur Unterzeichnung der Quittung an dem Tag hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

100%.
Da es in der Email um die Übergabe der Unterlagen ging, und ich aus Krankheitsgründen die Übergabe verschieben wollte, sie per Email aber gerade weil ich krank war, darauf bestanden wurde, dass die Übergabe an dem Abend stattfand, weil mein Nichterscheinen ansonsten an anderen Stellen gemeldet werden würde (wohl dem Arbeitsamt). Ich stand aber noch im Arbeitsverhältnis.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gehe sofort zum Arbeitsgericht und klage de Urlaubsabgeltung ein. Alles andere wird sich dann zeigen, v.a. wie folgenreich die naive Unterschrift unter die Ausgleichsquittung war. Dazu wäre es hilfreich, sich zum thema Ausgleichsquittung und Rechtsprechung zu informieren.

Gibt es vertragliche Ausschlussfristen bzw. wurde ein TV angewendet, der solche Ausschlussfristen enthält? Wie HvS schon anmerkte: es kann bereits zu spät sein.

Weiteres trödeln und herum fragen in Internetforen bringt Dich jedenfalls immer weiter weg von Deinen Ansprüchen.

2x Hilfreiche Antwort

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