Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
azubi1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt

Hallo werte Community,

mir wurde heute meine Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt, da ich meinem Ausbilder Zeiten für Präsensphasen an der Universität genannt habe, an denen keine Präsensphasen stattfinden. Es handelt sich im vergangenen halben Jahr um 6 Tage, welche ich nicht meiner Ausbildung im Betrieb nachgegangen bin.

Ich weiß das ich einen Fehler begangen habe, jedoch habe ich all meine sonstigen Aufgaben gewissenhaft und ordentlich ausgeführt. Es gab noch nie Probleme. Ist diese fristlose Kündigung rechtens?

ein verzweifelter Azubi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dass das Vertrauensverhältnis aufgrund Ihres Verhaltens massiv gestört sein dürfte, muß Ihnen klar sein. Ob Ihre weitere Beschäftigung dem Arbeitgeber zumutbar ist, muß wohl ein Gericht klären.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht tut not.

BGB
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

"fehler gemacht" ist richtig gut. ich mache jetzt auch einen vehler - aber deiner und meiner liegen wohl kaum auf vergleichbarer ebene.
kurzum: du hast richtig mist gebaut. gelogen. getäuscht. da ist vertrauen schnell verspielt - und wenn es in den vertrauensbereich geht, liegt die fristlose kündigung nicht fern. es ist also wieder einmal die frage der einschätzung, ob der vertrauensverlust derart ist, dass die fristlose gerechtfertigt ist. immerhin hast du die schote mehrfach gebracht. also kein versuch, keine einmalige angelegenheit.

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#3
 Von 
azubi1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ich weiß natürlich, das dies nicht nur ein fehler war, jedoch müsste der fristlosen kündigung doch erstmal eine abmahnung voraus gehen. zitat: "Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam." liege ich da jetzt falsch, oder greift diese regelung bei mir nicht?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_abmahnung.htm :

"Kam es jedoch zu einer besonders schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, ist die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung zulässig."

Darüber wird wohl ein Gericht entscheiden müssen, ob die fristlose hier ohne Abmahnung berechtigt ist.



-- Editiert am 28.07.2011 11:56

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Vor dem Gericht gibt es noch den Schlichtungsausschuss bei den Kammern: Dort wird eine gütliche Einigung versucht. Also melde dich umgehend bei der zuständigen Kammer.

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