Ausbildung aber noch Werksstudent

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
sm1993
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung aber noch Werksstudent

Guten Tag,
Ich habe mein Studium geschmissen und werde zum 31.08 exmatrikuliert.
Habe jetzt relativ schnell noch eine Ausbildung gefunden welche zum 1.08 beginnt.

Mein Werksstudentenvertrag besagt, dass ich zum 15. eines Monats mit einer 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen darf, und das Recht zur Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt.

Meine Fragen sind nun, kann ich überhaupt noch als Werksstudent arbeiten, wenn ich eine Ausbildung beginne aber noch bis zum 31.08.2018 eingeschrieben bin?

Was genau muss ich mit Ausbildung und Arbeitgeber des Werksstudentenjobs jetzt abklären?

Alternativ ist noch dazuzusagen, dass ich eventuell mit meinem Werksstudentenchef reden will, ob eine 450€ Tätigkeit am wochenende weiterhin möglich ist.

Vielen Dank schonmal!

-- Editiert von sm1993 am 26.07.2018 10:55

-- Editiert von sm1993 am 26.07.2018 11:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// dass ich zum 15. eines Monats mit einer 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen darf,
Wirklich nur zum 15. eines Monats oder nicht doch zum 15. oder zum Monatsletzen?
Ansonsten: 'Werkstundent' ist auch nur ein ganz normaler TZ-AV, der allenfalls erklärt, dass das Studium vorgehen sollte. Jedenfalls berührt der Wegfall des Studiums den AV in keiner Weise.
Wenn deine Ausbildung am kommenden Mittwoch beginnt, ist es für eine Kündigung des AV in jedem Fall zu spät, egal mit welcher Frist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich würde das an deiner Stelle mit beiden Arbeitsstellen besprechen. Ein Werkstudentenjob darf man bei einem Vollzeitstudium machen. Wie das bei einer Ausbildiung aussieht weiß ich nicht, ob man da nebenbei überhaupt zusätzlich arbeiten darf. Du kannst denen ja erklären, dass es ja jetzt spontan war und nur für ein Monat ist.

3x Hilfreiche Antwort

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