Ausbildung -> Übernahme -> eine Abmachnung für etwas, was in der Ausbildung war.

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jabba77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung -> Übernahme -> eine Abmachnung für etwas, was in der Ausbildung war.

Hallo zusammen,

ich habe meine ausbildung erfolgreich beendet und wurde übernommen.

Zu meinem Problem: ich habe eine Abmahnung bekommen (im neuen Arbeitsverhältnis) für etwas was in der Ausbildung war, ist das ganze rechtens?

Danke schon mal.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn der AG erst jetzt von deinem abmahnwürdigen Verhalten Kenntnis erlangt hat, kann er dir auch jetzt noch eine Abmahnung erteilen. Ob der beanstandete Sachverhalt eine Abmahnung rechtfertigt, weißt du besser als jeder andere.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jabba77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke.

Es geht um unentschuldigt versäumte Arbeitszeit in der Schule. Natürlich muss ich diese nacharbeiten. Aber in welchem Verhältnis? Denn in der Ausbildung habe ich ja verhältnismäßig weniger verdient. Meine Vorstellung wäre z.B. 2 Std Ausbildung zählt wie 1 Stunde nach dem neuen Vertrag. Bei 10 versäumten Stunden dann 5 Stunden nacharbeiten, oder irre ich mich da?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Jabba77):
oder irre ich mich da?


Ja, da irrst du.

Du hättest die Zeit ja damals schon ableisten können, also musst du auch 1:1 nacharbeiten.
Interessant wird es, wenn der AG statt Nacharbeiten Schadenersatz fordert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jabba77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt holst du aber weit aus, ich habe doch kein Schaden verursacht...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Jabba77):
Jetzt holst du aber weit aus, ich habe doch kein Schaden verursacht...


Dein Arbeitgeber könnte das abweichend beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jabba77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nennt mir Beispiele...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dass du die Zeit nacharbeiten musst, könnte dran scheitern, dass in deinem Ausbidlungsvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart ist. Lohnt also nachzulesen.
Die Sache mit dem Schadensersatz scheint mir doch eher theoretischer Natur zu sein; der AG müsste konkreten Schaden beziffern können - daran wird es scheitern. Und Azubis sind nun Mal keine Arbeitskräfte im Vollsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Jabba77):
Nennt mir Beispiele...

Nicht geleistete Arbeit während die dafür gedachte Arbeitzzeit vergütet wurde ist ein Schaden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jabba77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jabba77):
Nennt mir Beispiele...

Nicht geleistete Arbeit während die dafür gedachte Arbeitzzeit vergütet wurde ist ein Schaden ...


Ich bin verspätet, bei der Schule angekommen...(mehrmals) Wieso sollte das nicht geleistete Arbeit sein?

-- Editiert von Jabba77 am 03.07.2018 16:46

0x Hilfreiche Antwort

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