Ausbildung Fristlos gekündigt rechtens?

24. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
Ausbildung Fristlos gekündigt rechtens?

Hallo ich bin aktuell 29 Jahre alt. Ich entschloss mich im August 2015 nochmal eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker zu machen. Seit August habe ich 111 Überstunden Ausgleich oder Entlohnung gab es natürlich nicht.sogar Samstags hab ich gearbeitet. So Montag Dienstag war ich noch in der Arbeit obwohl ich krank war und ich mich kaum auf den Füßen halten konnte. Heute morgen rief ich an meldete mich krank.
Ging heute zum Arzt der schrieb mich krank brachte den Zettel in die Firma und gleichzeitig gab mir mein Chef die fristlose Kündigung und sagte zu mir krankmacher kann er in seiner Firma nicht brauchen..
Ich war seit Beginn der Ausbildung nie krank oder hab mir etwas zu Schulden kommen lassen. Was soll ich nun tun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der Probezeit aus? Ist die um? Ist die Kündigung wirklich fristlos? Dann würde mich die Begründung interessieren.

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#2
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Calimero,
In meinem Ausbildungsvertrag standen 4 Monate Probezeit.
Also von August 2015 bis Ende Dezember 2015. Also Probezeit ist längst vorbei.
Dachte eigentlich immer Auszubildende sind etwas besser gestellt und nicht so einfach zu kündigen.
In meinem Ausbildungsvertrag stand auch wöchentliche Arbeitszeit maximal 40 Stunden..
Defakto habe ich aber teils zwischen 45 und aufwärts. Rekord 63 Std in der Woche ^^
Kündigung bezieht sich auf krankmachen Ausbildungsziel gefährdet.
Wobei ich bin aktuell nur 4 Tage krank geschrieben

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Die 'Fristlose' ist keinesfalls gerechtfertigt. Also auf und dagegen an. Möglicherweise musst du zweigleisig vorgehen: über das Arbeitsgericht und über die IHK. Aber ich weiß nicht, ob bei dir die IHK noch mit drin hängt.

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#4
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Eher Handwerkskammer :)

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#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Einmal bei der HWK wegen Schlichtungsverfahren nachfragen.

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#6
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Da ist die Kündigung eher ein schlechter Scherz. Man kann keinem Arbeitnehmern kündigen, nur weil er (mit gelben Schein) krankgeschrieben ist. Das hat nicht mal etwas mit Azubi oder nicht zu tun. Steht in der Kündigung wirklich "aufgrund von Krankheit?" Das Ausbildungsziell wäre vielleicht gefährdet, wenn du in den letzen vier Monaten die Hälfte gefehlt hättest. Aber selbst dann... fragwürdig.
Also... ab zur Handwerkskammer. Da gleich morgen vorstellig werden und die fristlose Kündigung mitbringen. Die beraten dann da weiter. Die Kündigung wird nicht durchgehen.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Jungs, was bringt die IHK? Nach 3 Wochen ist der Drops gelutscht!

Sofort zum Arbeitsgericht und parallel zur IHK. Die Klage kann man ggf. dann zurücknehmen.

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#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):

Also... ab zur Handwerkskammer. Da gleich morgen vorstellig werden und die fristlose Kündigung mitbringen. Die beraten dann da weiter. Die Kündigung wird nicht durchgehen.


Habt ihr wirklich gute Erfahrungen gemacht, dass die IHK wirklich pro Azubi ist? Das ist seltenst der Fall. Klar auch, wenn die Unternehmen auch die Beitragszahler sind.

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Jungs, was bringt die IHK? Nach 3 Wochen ist der Drops gelutscht!
Sofort zum Arbeitsgericht und parallel zur IHK. Die Klage kann man ggf. dann zurücknehmen


Das stimmt so nicht: Wenn bei der zuständigen Kammer ein Schlichtungsausschuss eingerichtet ist, muss der TE innerhalb 3 Wochen nach Zugang eine Schlichtung beantragen. Der direkte Gang zum Arbeitsgericht ist nicht möglich - man wird ihn zurück an die Kammer verweisen. Der Ausschuss ist paritätisch besetzt.

Die fristlose Kündigung aus den vom AG genannten Gründen wird unwirksam sein. Der TE hat die besten Karten.
Im Rahmen der Schlichtungsverhandlung kann gleich die zukünftige Handhabung der Überstunden geregelt werden. Für die bereits geleisteten besteht ein Ausgleichsanspruch mind, in Freizeit. Grundsätzlich kann er Überstunden zukünftig ablehnen. Ausbildung hat den vorrangigen Zweck der Wissensvermittlung und nicht das Abfedern von Personalmangel im Betrieb.

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