Guten Tag liebe Damen und Herren,
hiermit möchte ich gerne einige Fragen über die Abmahnung in der Ausbildung stellen.
Ich habe nun zwei Abmahnungen. Wegen unentschuldigtem Fehlen (Einmal wegen längerem unentschuldigtem Fehlen ca. 2-3 Wochen).
Ja, dumm von mir, aber kann es nicht mehr ändern.
Nun ist meine Frage, haben Abmahnungen eine Dauer/Frist, nachdem sie dann unwirksam ist?
Kann ich gekündigt werden, falls ich eine Abmahnung wegen was anderem bekomme?
Habe gelesen, ich müsste wieder so ein Verhalten hinlegen, damit der Betrieb mich kündigen kann,
falls aber das Verhalten was anderes wäre, dürfte der Betrieb mich nicht kündigen.
Habe ich richtig verstanden oder sind es falsche Infos?
Und sind 2 Ermahnungen eine Abmahnung?
MFG,
iWolf.
Ausbildung: Abmahnungen
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 16:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung: Abmahnungen
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#2
Antwort vom 22. Juni 2018 | 17:19
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatZitat (von iWolf): :
Nun ist meine Frage, haben Abmahnungen eine Dauer/Frist, nachdem sie dann unwirksam ist?
Ja, nachdem Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt haben. Zeitlich hat sie keine Begrenzung.
Genau, eine Art "Wirkungsdauer" haben die nicht - allerdings spielen erhaltene Abmahnungen immer weniger eine Rolle, je mehr Zeit seitdem vergangen ist. Wobei das halt genau so wachsweich ist, wie es sich anhört - letztendlich liegt es dann ggf am Richter, zu entscheiden ob genug Zeit vergangen ist, damit eine vorher erhaltene Abmahnung keine Rolle mehr spielt.
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