Ausbeutung - Teil 2

31. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbeutung - Teil 2

habe die letzten 2 wochen keinen freien tag bekommen .chef sagt kann ich später machen. es ist urlaubszeit
mein wöchentliche arbeitszeit über 60 stunden .
ist das alles richtig so .
bitte klärt mich auf.
ab nächste woche soll ich von montag bis sonnabend durch-
arbeiten, bei verkürzter öffnungszeit bis 14.00 uhr .
dafür steht mir kein freier tag mehr zu.
ist das richtig ?

-----------------
"siegberth"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

nota: du solltest nicht mit jeder antwort einen neuen thread eröffnen, sondern einfach anhängen.

was du da schreibst, ist gewiss so nicht in ordnung, auch wenn man sich die daten wird genauer anschauen müssen.
z.b. arbeitszeiten
- die ständigen überschreitungen der vertraglich vereinbarten wochenarbeitszeit
- die wöchentliche AZ darf im schnitt 48 h nicht überschreiten

was du machen kannst: dich informieren, sachkundig werden.
für acht euro gibt es die sammlung der arbeitsgesetzt (dtv/beck)
dort arbeitszeitgesetz, entgeltfortzahlungsgesetz ... sind fürs erste die wichtigsten. kannst du aber auch im netz lesen (im buch ist aber angenehmer zu lesen als am bildschirm)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

die gesetze alleine zu lesen, hilft wenig, wenn man sie nicht versteht

ich schlage vor, du gehst zur gewerkschaft und wirst dort mitglied
die können dich fachkundig beraten
und unterstützen dich auch bei arbeitsrechtlichen problemen

500 netto sind ja kaum 800 brutto, und das für 240 std im monat,
da sind wir ja schon im bereich des lohnwucher (wäre übrigens strafbar)

mein plan wäre, sich mit einem fachmann zusammensetzen,
um den AG rückwirkend auf angemessene bezahlung zu verklagen
(da schätze ich mal wären pro monat locker um die 400 euro brutto drin, die man nachfordern könnte,wenn man mal von mindestens 5 euro Stundenlohn ausgehen würde, evtl. auch mehr, eine grenze wäre so ca. 1/3 unter einem einschlägigen tariflohn, im besten fall über drei jahre rückwirkend)
und zeitgleich was neues suchen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen