Aus AU wieder zurück und Tag von Krankheitsausfall nacharbeiten? !

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maliyah
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus AU wieder zurück und Tag von Krankheitsausfall nacharbeiten? !

Hallo, ich wollte mich einmal informieren. Ich war jetzt ca 1Woche krank, (arbeite im Medizinischem Bereich, von dieser einen Woche krank, hätte ich 2 Tage arbeiten müssen,die anderen hatte ich frei) heute habe ich mich zurück gemeldet, bin zwar noch nicht ganz fit, aber soweit, dass ich mir durchaus zu traue wieder arbeiten zu gehen.
Meine Kollegin ( derer Vertrag Mitte Juli ausläuft, ist für mich einen Tag eingesprungen ) , sie sollte mich fragen ob ich einen Tag von meinem jetzt kommenden frei abgebe und für Sie arbeite, da diese sonst Überstunden machen würde und sie laut ihrer bekommenen Information keine mehr, wegen ihres bald endenden Vertrages machen darf. Meine Frage ist nun ist dies soweit rechtens & wäre dieser Tag für mich dann auch als Überstunden zählbar? Es wurde geäußert, da ich durch mein Krank im Minus wäre,wäre dies eine Option wieder in Plus zu kommen.Jedoch ist mein Krankheitsausfall mit AU entschuldigt.

(Rahmenbedingungen, momentan chronische Unterbesetzung an Fachkräften)

Danke schon im vorraus für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Maliyah ):
Meine Frage ist nun ist dies soweit rechtens & wäre dieser Tag für mich dann auch als Überstunden zählbar?
Ja, das ist rechtens und ob das Überstunden wären würde sich aus deinem Vertrag ergeben.

Zitat (von Maliyah ):
Es wurde geäußert, da ich durch mein Krank im Minus wäre,wäre dies eine Option wieder in Plus zu kommen
Das ist Blödsinn, denn durch die AU bist du sicherlich nicht ins Minus geraten. Die kranken Arbeitstage müssen so gerechnet werden, als ob du gearbeitet hättest.

Oder meint der AG evtl. "Minus" in Bezug auf den Lohn? Wenn du noch keine 4 Wochen dort arbeitest, dann braucht dein AG für die Zeit der AU nämlich kein Gehalt zu zahlen! Das würdest du dann mit Überstunden ausgleichen können.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das ist ja gerade richtig lustig: deine Kollegin wird geschickt, dich zu fragen ....
Nein, du bist da in keiner Pflicht. AU und Urlaub zählen unter 'erlaubte Abwesenheit' - da gibt es nix nachzuholen, nix auszugleichen, noch sonstwas.
Wenn die Kollegin für dich 'eingesprungen' ist, sind das ihre Plusstunden - und da bist du nicht gefragt, für den AG zu lösen, dass es dadurch zu Überstunden gekommen ist.

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