Auftraggeb. weigert sich Rechnung zu bezahlen

3. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
HellsBusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Auftraggeb. weigert sich Rechnung zu bezahlen

[color=black]Hallo User,
ich war die ganze Zeit lang als Einzelunternehmer im bereich selbständiger Fahrer tätig. Vor kurzem war die Rentenversicherung bei meinem Auftraggeber und stellt meine "Scheinselbständigkeit" fest. Seit dem sind jetzt drei Wochen vergangen und mein -Auftraggeber- weigert sich (mit der Begründung er darf an mich nichts mehr Auszahlen) meine letzten Rechnungen zu bezahlen.

1) Meine frage, darf er einfach mein Geld, für das was ich auch Leistung gebracht habe, behalten und einfach unter den Tisch kehren?

2)Zudem kommt noch, dass er die Sozialbeiträge für mich nachzahlen soll und verlangt dass ich die hälfte (aufgrund seiner Geizigkeit entstand die Einzelunternehmung) des Betrages übernehme!
Darf er das?
Ich hoffe mir kann jemand helfen
Danke euch schon mal
[/color]

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ihr Problem ist zu umfassend für ein Arbeitsrechtsforum.
Sie sollten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren!

Beide Ihre Fragen sind mit NEIN richtig beantwortet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn festgestellt wurde, dass du in wahrheit kein wirklich sebständiger unternehmer sondern eben 'scheinselbständiger' warst/bist, bedeutet das auf der anderen seite, dass du bei deinem auftraggeber angestellt bist, also lohn zu bekommen hast. insoweit dürfte es richtig sein, dass er rechnungen nicht mehr zahlt, aber er muss dir lohn zahlen - vmtl. wird die ganze zeit deiner tätigkeit dort bzw. dafür neu aufgestellt incl. eben der kompletten abgaben.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HellsBusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

[color=black]Dankeschön erstmal, damit ist mir auf jedenfall schoneinmal geholfen! Werde nun Rat beim Fachanwalt suchen!
Viele Grüße
[/color]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen