Aufhebungsvertrags verhandlung - AG teilt dies Teamleiter mit und er erzählt es allen kollegen.

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrags verhandlung - AG teilt dies Teamleiter mit und er erzählt es allen kollegen.

Hallo,

ich habe derzeit folgendes Problem:

ich hatte einen termin (von mir aus gehend) bezüglich eines Aufhebungsvertrages. Nun war dieser Termin gekommen und mir wurde der vertrag vorgelegt. ich habe ihn kopiert und mitgenommen zum Durchlesen. Da ich derzeit parallel im Streit mit der Firma wegen Undurchsichtigen Lohnabrechnungen (nicht nachvollziehbar) bin, bin ich mit einem § im Aufhebungsvertrages nicht einverstanden. Diesen wollen sie nicht ändern und sagten dann haben sie pech und müssen noch 1 Monat bleiben bis die letzte lohnabrechnung druch ist.

Nun zum eigentlichen Thema. Der AG bzw das HR Büro hat meinem Teamleiter eine Email geschreiben das ich einen Aufhebungsvertrag haben möchte zu ende September. ich war letzte woche nicht in der Firma (Krankheitsbedingt) nun hat der Teamleiter es allen Kollegen im Team erzählt das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben habe! was ich bis dato heute noch nicht getan habe. Nun ist meine Frage verstößt das nicht gegen Verschwiegenheit und Datenschutz. Ich war heute Gestern wieder arbeiten und die erste frage war von vielen Kollegen was machst du den hier du hast doch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.


lg :

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Diesen wollen sie nicht ändern und sagten dann haben sie pech und müssen noch 1 Monat bleiben bis die letzte lohnabrechnung druch ist.


Bei Aufhebungsverträgen müssen beide Seiten mit dem Inhalt einverstanden sein. Wenn nicht, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

Zur Verschwiegenheit: Hast du ausdrücklich darum gebeten? Ich sehe hier keinen Verstoß seitens des AG.

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#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich sehe hier auch keinen Verstoß.
Ganz im Gegenteil. Wenn sich abzeichnet, dass Du das Unternehmen verlassen wirst MÜSSEN die Mitarbeiter doch informiert werden. Es muss geklärt werden, wer deine Aufgaben übernimmt, wer Deine Projekte weiter bearbeitet etc.

Und wenn es dir nur um die Kleinigkeit geht, dass bei deinen Kollegen die Info angekommen ist du hättest einen Aufhebungsvertrag unterschrieben: Wenn eine Info von Person zu Person über 5 Köpfe hinweg weitergegeben wird kann aus einer Maus plötzlich ein Elefant werden. Evtl. hat der Chef ja gesagt, "dem Mitarbeiter liegt ein Aufhebungsvertrag vor und wir erwarten die Unterschrift". Der nächste Mitarbeiter erzählt den Abteilungsleitern: "Mitarbeiter wird Aufhebungsvertrag unterschreiben". Bei den Teams landet dann die Info: "Aufhebungsvertrag ist unterschrieben" und die Kollegen erzählen sich dann: "Hat alles unterschrieben und kommt bestimmt nicht mehr wieder... "So läuft die stille Post einfach mal in Unternehmen ;o)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Meine Empfehlung: Schreiben Sie einfach mal den Beauftragten für Datenschutz in IHrem Land an und fragen Sie ihn die selbe Frage wie uns hier.
Und die Antwort zeigen Sie Ihrem Vorgesetzten!

Wenn das Ihnen vielleicht auch Ihnen nicht mehr hilft, aber da werden ja noch mehr Kollegen arbeiten, denen kann das helfen.

Natürlich hat keiner das Recht, die Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis zu veröffentlichen. Der Teamleiter darf das wissen, aber nicht die anderen Kollegen.
Sprechen Sie den Datenschutzbeauftragten des Betriebs an.
Der sollte auch wissen, was da so abgeht.


-- Editiert von altona01 am 19.09.2017 22:29

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das hat doch gar nichts mit Datenschutz zu tun. Verhandlungen über Aufhebungsverträge, das wissen doch viele, geht ja gar nicht anders. So ist nun mal das Leben, es ist nicht alles geheim und es darf auch vieles weitergegeben werden. Also, damit muss gelebt werden. Anders würde ich es sehen, wenn Inhalte ausgeplaudert würden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das sehe ich ähnlich.
Es ist fraglich, ob die Tatsache, dass ein Aufhebungsvertrag gemacht werden soll, überhaupt dem Datenschutz unterliegt. Erst wenn es um Vertragsinhalte geht, wäre es wirklich kritisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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