Aufhebungsvertrag während Babyjahr

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
ziegi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag während Babyjahr

Mein AG will wegen Verlegung der Geschäftsstelle in ein anderes Bundesland einen Aufhebungsvertrag mit mir schließen. Der Umzug findet am 31.03.09 statt. Mein Babyjahr endet im Juni 09. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Muss diese bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden? Er will mir nur pro Zugehörigkeitsjahr ein halbes Gehalt zahlen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Muss diese bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden?


Kommt drauf an, was ihr als Enddatum im Aufhebungsvertrag vereinbart.

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#2
 Von 
ziegi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht als Ablaufdatum der 31.03.09

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Sie haben doich Sonderkündigungsschutz warum sollen Sie denn da einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Soll er doch mal ne fette Abfindung bieten oder sonst läuft da nix. Das gewerbeaufsichtsamt wartet schon.

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#4
 Von 
ziegi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wollen, dass ich die Aufhebung unterschreibe, weil sie wissen, dass ich definitiv nicht im Juni am neuen Einsatzort anfangen werde zu arbeiten, da müsste ich nämlich von Hamburg in ein anderes Bundesland umziehen. Aber ich unterschreib erst mal gar nix. Eigentlich ne Frechheit, was die mir anbieten, oder?

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