Hallo,
stimmt es, dass ich bei einem Aufhebungsvertrag trotzdem Geld vom AA bekomme? Ich dachte immer, das wäre wie bei einer eigenen Kündigung ausgeschlossen!
Oder gibt es da bestimmte Bedingungen?
Grüße
Silva
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld
16. Oktober 2003
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Frage vom 16. Oktober 2003 | 22:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 26x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2003 | 21:23
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Mußt du nicht bei eigener Kündigung mit einer Sperre vom AA rechnen?
#2
Antwort vom 17. Oktober 2003 | 22:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 26x hilfreich)
Ein Aufhebungsvertrag ist je keine Kündigung.
Offenbar muss ein bestimmter Passus drin sein, der sagt, dass sonst betreibsbedingt gekündigt werden hätte müssen.
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2003 | 16:00
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 26x hilfreich)
Kann mir denn keiner weiterhelfen. An wen kann ich mich wenden, gibt es jemanden beim Arbeitsamt?
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
#4
Antwort vom 21. Oktober 2003 | 14:46
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, beim Arbietsamt werden sie auf jeden fall Auskunft bekommen wie die Kündigung auszusehen hat. Sprechen Sie noch mit Ihrem Arbeitgeber?
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