Aufhebungsvertrag und Abfindung

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
bibi13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Abfindung

Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.
Der Betrieb in dem ich zur Zeit tätig bin wird dieses Jahr geschlossen. Den Mitarbeitern wird ein Aufhebungsvertag mit Abfindung angeboten.
Meine Kündigungsfrist ist der 30.9.2010. Nun habe ich unterschiedliche Aussagen bezgl. des Ruhens des ALGI Anspuches gehört und auch wegen der Sperre.
Bei einem Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist scheint eine Sperre von 12Wochen unumgänglich. Kann es da auch zu einem Ruhen des ALGI Anspruches kommen?
Wie ist es bei einem Aufhebungsvertrag mit Nichteinhaltung der Kündigungsfrist? Sperre und? Zum einen habe ich gelesen der Anspruch ruhe dann bis zum Datum der Kündigungsfrist, sprich 30.9.2010. Zum anderen wurde mir erklärt, daß in diesem Falle die Tabelle von wegen prrozentuale Anrechnung der Abfindung zum Tragen kommt. Liegt das auch an der Höhe der Abfindung?
Aus dem Merkblatt der Agentur für Arbeit und dem Paragraphen werde ich nicht ganz schlau.
Wie ist dies denn tatsächlich?

Danke für Eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.03.2010 09:00:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist und dem Inhalt, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre, bedeutet: keine Sperre.

Wird in einem Aufhebungsvertrag nicht die Kündigungsfrist eingehalten, ruht das Alg für die Zeit, die bei ordentlicher Kündigung hätte eingehalten werden müssen.



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

-- Editiert am 15.03.2010 09:15

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#3
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

von der Abfindung bekommt das Finanzamt noch ungefähr 20% Steuern.

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"Jürgen"

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