Hallo Zusammen,
ich bin seit Ende letzten Jahres bei einem Unternehmen( Start up) welches nicht so läuft wie angedacht. Im selben Gebäude befindet sich ein Tochterunternehmen in welches ich jetzt wechseln soll, bzw. quasi schon gewechselt bin. Nun soll ich morgen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, worauf muß ich achten.
Für beide Geschäftsbereiche sind jeweils die GF eingetragen. Laut Ihrer Aussage soll der Vertrag 1:1 umgeschrieben werden. Was passiert wenn es in dem zweiten Unternehmen nicht klappt und ich arbeitslos werde, dann hätte ich ja quasi mutwillig das Arbeitsverhältnis gekündigt/ aufgelöst oder sehe ich das falsch.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Aufhebungsvertrag neue Position in Tochterfirma EILT
30. August 2018
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Frage vom 30. August 2018 | 12:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag neue Position in Tochterfirma EILT
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#1
Antwort vom 30. August 2018 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Nein wenn Sie ohne Unterbrechung von einem ins andere Unternehmen wechseln haben Sie keine Probleme zu befürchten. Und es ist definitiv nicht Aufgabe des Mitarbeiters, vor Vertragsunterzeichnung die Bonität und Zukunftsfähigkeit des neuen Arbeitgebers zu bewerten und sich nur in "sichere" Arbeitsverhältnisse zu begeben weil ihm ansonsten Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung drohen.
Was Sie definitiv vermeiden müssen ist einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und dann ohne neuen Vertrag dazustehen weil es beim Vertragsabschluss Probleme gab. Sprich, Sie unterzeichnen den Aufheber erst wenn Sie den neuen Vertrag unterschrieben in Händen halten.
#2
Antwort vom 30. August 2018 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatNun soll ich morgen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, worauf muß ich achten. :
Probezeit, Konditionen, Resturlaub... Ein Aufhebungsvertrag ist übrigens freiwillig und verhandelbar.
-- Editiert von Tasti123 am 30.08.2018 13:09
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