Aufhebungsvertrag nachvertragliches Wettbewerbsverbot

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian.3er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Hallo zusammen,

leider muss ich mir nun auch rechtliche Beratung einholen.

Aufgrund "Fehlverhalten"
1. Verschlafen auf einer Geschäftsreise und Abbuchung eines höheren Betrages von der Kreditkarte aufgrund eines Besuchs in einem "Club", wobei mir hierzu sämtliche (ALLES) an Erinnerungen fehlt
2. Teilweise Kompetenzüberschreitung (Belieferung von Kunden die nicht beliefert werden durften, wobei hier über eine andere Firma abgerechnet wurde

Als Kündigungsgrund wurde mir mein Verhalten der Geschäftsreise, halb Wahrheiten sowie Vertrauensverlust genannt.
Angeboten wurde mir eine fristlose Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag, ich habe mich aufgrund eines nachvertragliches Wettbewerbsverbot für letzteres entschieden.

Der Aufhebungsvertrag beinhaltet folgende Punkte:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber beenden einvernehmlich das bestehende Arbeitsverhältnis

Aufhebungszeitpunkt
Urlaubsanspruch
Verschwiegenheitspflicht
Übergabe von Firmeneigentum
Schlussbestimmung

Es ist weder die Karenzentschädigung noch die Aufhebung des Wettbewerbsverbot geregelt oder genannt.

zur weiteren Konstellation:
Ich habe für ein dänisches Unternehmen gearbeitet welches diverse Gesellschaften in versch. Ländern unter anderem auch Deutschland.
Ich hatte lediglich einen deutschen Arbeitsvertrag, bei dem Unternehmen bei dem ich angestellt hat hatte mit meinem Produkt und Aufgabenbereich 0 zu tun. Selbst die Bezahlung lief über die Muttergesellschaft.

Die Kündigung wurde jedoch von dem Geschäftsführer unterschrieben, dabei erwähnte ich, dass die Wettbewerbsklausel aufgehoben sei und er bestätigte er verstehe es auch so.

Nach intensiver Recherche im Internet weiß ich nun nicht was richtig oder falsch ist. Jedoch ergab meine Recherche, dass das eine oder andere (Aufhebung oder Karenzentschädigung) geregelt werden muss, was bei mir nicht der Fall war.

Hinzu kommt das ich meine Schuld von der Geschäftsreise mit ausstehenden Gehalt verrechnet wird und ein Restbetrag von 1.000 € zum Stichtag noch fällig und zu leisten ist. Hier schon mal vorab, das kann ich unmöglich, ich kann noch nicht mal über die Runden kommen den kommenden Monat, weil mir komplett mein Gehalt fehlt und keine Reserven vorhanden sind.

Ich würde mich über ein schnelles Feedback sehr freuen.

Gruß
Sebastian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Sorry, aber Beratung macht nur der Anwalt. Hier erhälst du nur Meinungen von Laien über "fiktvie" Rechtsfragen.

Ansonsten: wenn man schon mit Firmeneigentum vorsätzlich Geld veruntreut ist das schon gering was die machen. Es hätte auch zu einer Straftechtsfrage kommen können, bei einer Anzeige.

Ob du jetzt über die Runden kommst oder nicht, ist in der Hinsicht aufgrund des Fehlverhaltens geschehen.

Melde dich sofort beim Arbeitsamt. Allerdings gibt es wohl eine Sperre von 3 Monaten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du hast den Vertrag unterschrieben. Wer von Arbeitgeberseite unterschrieben hat, das ist in der Regel einerlei, weil das im Innenverhältnis geregelt ist. Einerlei ist insoweit auch, von wo aus bezahlt wird. Gerade in Konzernen fallen Zahlstelle und spezielle Befugnisse oft auseinander.

Bleibt nur die Frage, wie es mit dem Wettbewerbsverbot ist. Da müsste man sich den ursprünglichen Arbeitsvertrag iVm dem Beendigungsvertrag anschauen, evtl. gibt es noch eine Betriebsvereinbarung, einen TV. Nur bei dem Sachverhalt und der Häufung von Fehlverhalten kannst Du doch froh sein, so rausgekommen zu sein.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian.3er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für deine Antwort. Grundsätzlich bin ich ja froh, allerdings nur so lange wie das Wettbewerbsverbot nun nichtig ist.

Aufhebungsvertrag ist in meinem Sinne, nur möchte/muss ich in meinem Markt weiterarbeiten können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, ich hab drauf hingewiesen, was man sich da anschauen muss. Das können wir hier nicht abschätzen. Aber im Augenblick scheinst Du ja ohnehin arbeitslos zu sein.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sebastian.3er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt keinen Teilvermerk (TV?!) oder Betriebsvereinbarung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Was ist eigentlich Ihre Frage?

2. Ohne Karenzzahlung kein Wettbewerbsverbot, alles ist gut.

0x Hilfreiche Antwort

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