Aufhebungsvertrag nach Kündigung (Wunsch-Vertragsende nach Vertragsende der ordentlichen Kündigung)

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blackroll22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag nach Kündigung (Wunsch-Vertragsende nach Vertragsende der ordentlichen Kündigung)

Schönen Guten Abend,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag im Öffentlichen Dienst. Die Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung betragt 3 Monate zum Quartalsende. Nun liegt der Arbeitsbeginn der möglichen neuen Arbeitsstelle nicht an einem Quartalsende, sondern in einem Monat dazwischen.

Die Kündigungsfrist für das Ende des nächsten Quartals läuft Ende dieser Woche ab.

(1) Nun kann ich entweder darauf hoffen, dass ich einen entsprechenden Aufhebungsvertrag aushandeln kann, der meinem Wunsch-Wechseltermin entspricht. Sollte sich der Arbeitgeber quer stellen und ich den anstehenden Termin verpasst haben, würde meine danach ausgesprochene Kündigung dazu führen, dass der Vertrag erst zum 31.12.2018 endet.

(2) Wäre es möglich bereits jetzt die ordentliche Kündigung auszusprechen (Vertrag würde demnach bereits zum 30.09. enden) und nach wirksamer Kündigung über einen Aufhebungsvertrag zum 15.10.2018 zu verhandeln? (Ein früheres Ende wäre zur Not auch möglich, entspricht aber eigentlich auch nicht meinem Wunsch) Wenn dieses neue Vertragsende ausgehandelt werden könnte, würde es sich um einen neuen Vertrag handeln?


Bin um jeden Hinweis dankbar!

Mit den besten Grüßen
B.R.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Und du glaubst für 2 Wochen mehr tut sich irgendwer im öffentlichen Dienst die Neuaushandlung eines Vertrages an?

Ja, man könnte mittels Vertrag die Kündigung aufheben und das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Zeitpunkt auflösen. Wenn du aber bereits gekündigt hast, hast du keine gute Verhandlungsposition mehr.
Und ich frag mich auch, wieso du unbedingt einen Aufhebungsvertrag "zum 15.10. oder zur Not früher" verhandeln willst, wenn du zum 30.9. kündigen kannst.
Aus Arbeitgebersicht sehe ich überhaupt keine Veranlassung mit dir zu verhandeln. Ob du nun in 3 Monaten, oder in 3 Monaten und 2 Wochen gehst, das macht keinen Unterschied mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blackroll22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hipphappy,

zunächst Danke für Deine Antwort. Ich habe mich tatsächlich oben vertan, es sollte 15.11. heißen.

Eine Interesse beiderseits gäbe es schon. Von meinem Arbeitgeber mich länger zu halten und meinerseits für mein Gewissen, eine offene Aufgabe noch abschließen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Fragen kostet nichts. Ich würde erst fragen, ob eine Aufhebung zum 15.11. möglich ist. Wenn man arbeitgeberseitig sich nicht schnell genug dazu äußern will oder kann, kann man noch pünktlich kündigen zum 30.09..


-- Editiert von sonnen8licht am 26.06.2018 21:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.080 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen