Hallo,
Ich habe gekündigt und um Aufhebungsvertrag gebeten den hat man mir geschickt wo drinnen steht das ich 8 Tage Urlaub hab..stimmt bis dahin..da ich aber krank bin seit dem 20.11.2017 und ich arbeitsunfähig entlassen werde aus der Reha..jetzt meine Frage nehme ich den Uirlaubsanspruch oder bin ich weiter krank geschrieben?Da auch mit Paragraph 10 drinnen steht..was bedeute das Alles?Oder wird mir der Urlaub ausgezahlt?
MfG
Ingrid
Aufhebungsvertrag mit Paragraph 10
18. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2018 | 10:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag mit Paragraph 10
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. März 2018 | 10:22
Von
Status: Unbeschreiblich (38389 Beiträge, 13987x hilfreich)
Kündigung und Aufhebungsvertrag schliessen sich eigentlich aus. Wär schon von Interesse, nachzuvollziehen, was da wirklich vorliegt.
wirdwerden
#2
Antwort vom 18. März 2018 | 10:23
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Was steht in Paragraph 10? Wir sind keine Hellseher .
Normalerweise wird aufgrund von Krankheit oder betrieblichen Erfordernissen nicht genommener Urlaub ausgezahlt. Aber in einem Aufhebungsvertrag kann ja alles stehen...
-- Editiert von fb367463-2 am 18.03.2018 10:25
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten