Aufhebungsvertrag mit Paragraph 10

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486394-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag mit Paragraph 10

Hallo,
Ich habe gekündigt und um Aufhebungsvertrag gebeten den hat man mir geschickt wo drinnen steht das ich 8 Tage Urlaub hab..stimmt bis dahin..da ich aber krank bin seit dem 20.11.2017 und ich arbeitsunfähig entlassen werde aus der Reha..jetzt meine Frage nehme ich den Uirlaubsanspruch oder bin ich weiter krank geschrieben?Da auch mit Paragraph 10 drinnen steht..was bedeute das Alles?Oder wird mir der Urlaub ausgezahlt?
MfG
Ingrid

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Kündigung und Aufhebungsvertrag schliessen sich eigentlich aus. Wär schon von Interesse, nachzuvollziehen, was da wirklich vorliegt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was steht in Paragraph 10? Wir sind keine Hellseher :) .

Normalerweise wird aufgrund von Krankheit oder betrieblichen Erfordernissen nicht genommener Urlaub ausgezahlt. Aber in einem Aufhebungsvertrag kann ja alles stehen...

-- Editiert von fb367463-2 am 18.03.2018 10:25

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen