Aufhebungsvertrag - Wie mache ich das, und was muß ich da rein schreiben??

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
nixweiß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Wie mache ich das, und was muß ich da rein schreiben??

Hallo,
mein AG sagt ich soll meinen Aufhebungsvertrag selber schreiben!
Wie mache ich das, und was muß ich da rein schreiben?? An was muß ich aufjedenfall denken??

Gruß,
Nixweiß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ein aufhebungsvertrag legt fest, dass und zu welchen bedingungen jemand das arbeitsverhälnis beendet. z.b. wird der verzicht auf die regulären kündigungsfristen erklärt, aber auch die finanziellen umstände.

wenn du also in der feinen lage (??) bist, deinen aufhebungsvertrag selber zu schreiben, dann kannst du alles darin unterbringen, was du von deinem ag willst - bis hin zu einer satten rente von 100000 euro pro jahr, oder so. stellt sich nur die frage, ob dein ag das dann auch unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nixweiß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär,
hört sich gut an :) ,
ich bin schon wirklich dankbar das ich endlich aus diesem Betrieb raus komme!!!
Muß ich dort auch Gründe reinschreiben, wie es zu diesem Aufhebungsvertrag kommt, oder kann ich das auch in einem Extra schreiben machen??

Gruß,
Nixweiß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nein, gründe schreibt man da nicht rein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich bin skeptisch gegenüber dem 'angebot', selbst den aufhebungsvertrag zu schreiben, weil alle fehler und versäumnisse dann auch zu eigenen lasten gehen: du kannst schlecht protestieren, wenn du selber die vorlage gemacht hast. vielleicht doch einen ra befragen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Vor allem sollten Sie Vorsicht wg. der Folgen walten lassen: Wenn Sie nach Ihrem Ausscheiden aus dieser Firma erwerbslos werden, wird die AfA gegen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Vorliegen eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit verhängen! Sollten sie bedenken.
Gruß
Sparafucile

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nixweiß
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
danke fürs antworten!
Habe gestern mit Verdi gesprochen, die mir jetzt dabei helfen wollen!
Mal sehen wie es weiter geht!
Gruß,
nixweiß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.323 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen