Aufhebungsvertrag - Wenn ich bereits den neuen Vertrag habe muss ich da etwas machen oder kann die n

6. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
astro2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Wenn ich bereits den neuen Vertrag habe muss ich da etwas machen oder kann die n

Da ich eine neue Stelle gefunden habe, habe ich gerade einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da stehen mehrere Gesetze drinn, das ich den Arbeitsamt informieren muss usw. Wenn ich bereits den neuen Vertrag habe muss ich da etwas machen oder kann die neue Firma es erledigen?? Hilft mir bitte, ich verstehe die Rechtsprache nicht :(

Zum Aufhebungsvertrag, da steht kein Grund drinn weswegen ich weg gehe ist das ein Problem?

Bin übrigens mit Green Card hier...

Danke für eure hilfe




-- Editiert von astro2 am 06.10.2006 11:03:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

quote:
Hilft mir bitte, ich verstehe die Rechtsprache nicht

Sorry, aber ich habe keine Kristallkugel parat.
Solange man nicht weiß, was da genau drin steht, kann man wohl auch nicht wissen, was das bedeuten soll oder ob Sie etwas tun müssen oder nicht.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
astro2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist diese allgemeine informationspflicht für AG über nachteile die der AN haben kann wenn er zb. den Arbeitsamt nicht innerhalb 2 Wochen informiert...

Was muss ich als AN tun nachdem ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe????

-- Editiert von astro2 am 06.10.2006 11:27:17

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber weist im Aufhebungsvertrag darauf hin, dass Sie die Arbeitsagentur innerhalb von 2 Wochen informieren müssen.
Das gilt für den Fall, dass Sie arbeitslos werden.
Wenn kein Arbeitslosengeld beantragt werden muss, weil niemand arbeitslos wird, muss auch die Arbeitsagentur nicht eingeschaltet werden. Sie müssen deshalb nichts tun. Was da aber an Gesetzen unter usw. im Aufhebungsvertrag steht, und welche Pflichten sich daraus ergeben, weiss ich natürlich nicht.

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#4
 Von 
Rodolfo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine "Greencard", also die Aufenthaltsbewilligung und die Arbeitserlaubnis, ist an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft. Die solltest Du kennen, um nicht in die Illegalität abzurutschen.

Die "Greencard" ist Vergangenheit, heute ist in solchen Belangen eher das "Zuwanderungsgesetz" anwendbar.

Weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Greencard_(Deutschland)

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