Aufhebungsvertrag Sperrzeit

1. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Sperrzeit

Hallo zusammen,

müssen AG im Aufhebungsvertrag auf eine drohende Sperrzeit hinweisen? Kann kein entsprechendes Urteil finden. Und reicht es aus, wenn man einfach reinschreibt "zur Vermeidung einer unumgänglichen fristgemäßen Kündigung", um eine Sperrzeit zu vermeiden? Ist das nicht vielleicht ein bisschen einfach?

Danke euch!

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"In dubio...Prosecco!"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Was erwartest du? Dass der AG den Kandidaten dringlich ins Gebet nimmt? Mir scheint, dass der Hinweis deutlich ist - ob "ein bisschen zu einfach" würde im Ernstfall ein Richter entscheiden.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)

Nein, ich meinte, jeder kann schließlich einfach "zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung" in den Aufhebungsvertrag schreiben, um die Sperrzeit zu umgehen. Ich dachte nicht, dass es einem die Arbeitsagentur so leicht macht.

Besteht nun in einem solchen Fall eine Hinweispflicht des AG, dass trotzdem eine Sperrzeit drohen kann?

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"In dubio...Prosecco!"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ganz so einfach macht es einem die AA auch nicht. Zusätzlich muss die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden und es muss eine Abfindung in Höhe von mindestens 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt werden.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)

Ah, der Link ist super, vielen Dank!

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"In dubio...Prosecco!"

4x Hilfreiche Antwort

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