Aufhebungsvertrag Sperre Arbeitsamt?

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
jumper
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Sperre Arbeitsamt?

Hallo,

jemand ist seit knapp 8 Monaten bei einer Fa. in Köln beschäftigt. Er ist jetzt aber leider 7 !/2 Wochen wegen einem Bandscheibenvorfall ausgefallen.

Jetzt ist er wieder zur Arbeit gefahren (ca. 100km) und sein Chef meinte es kann so nicht weitergehen und er schlug ihm einen Aufhebungsvertrag vor. Wenn er den jetzt unterschreibt, bekommt er dann eine Sperre vom Arbeitsamt oder wie läuft sowas ab?
Die Krankenscheine waren immer pünktlich und fristgerecht beim AG. Das andere Problem ist folgendes:Er befinder sich in der Verbraucherinsolvenz und bekommt deswegen keine Firmenkreditkarte. Diese bräuchte er aber dringend, weil er Dienstreisen tätigen muss ins Ausland. Was er bis jetzt immer aus seiner eigenen Tasche bis zum nächsten ersten vorauszahlen musste.
Wäre über jeden Ratschlag dankbar...
MFG

-- Editiert von jumper am 06.08.2008 11:41:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... aufhebungsvertrag führt in der regel zur sperre bei der aa, es sei denn, der a-vertrag käme aufgrund einer anstehenden kündigung zustande.

... zum zweiten problem würde ich einen vorschuss vom ag anregen

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#2
 Von 
jumper
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat er schon versucht, AG lässt sich auf keinen Vorschuss ein, wegen der bestehenden Organisation, die man nicht für eine Person ändern kann.

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Wenn der AG dich loswerden will, dann soll er dich doch kündigen...

Auf keinen Fall solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!

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#4
 Von 
jumper
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So hätte er eine Kündigungsfrist zum Ende September. Der Chef bietet ihm aber an noch einen Monat länger sein Gehalt zu bezahlen.
So hätte die Person noch Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Müsste man also nachweisen das der Chef ihn sowieso rausschmeissen wollte?

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Er soll sich auf nichts einlassen und auf die Kündigung vom AG warten. Die 3-monatige Sperre ist so ziemlich sicher und die muss er ja dann auch noch überbrücken!

Wegen den Auslagen im voraus, kommts drauf an, was im AV vereinbart wurde. Ich würde nichts verauslagen und fertig. Dann funktioniert die Dienstreise eben nicht.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

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#6
 Von 
jumper
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

er hat eben noch mit dem Chef telefoniert. Und cheffcjhen will ihm schriftlich geben, das die firma bei einer Sperre vom arbeitsamt in der sperrzeit solange die höhe vom arbeitslosengeld bezahlt...

schon seltsam was die firma alles machen will

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ist ja wirklich merkwürdig das Verhalten der Firma. Die scheinen ja echt unter Druck zu stehen. Und das würde ich ausnutzen! ;)

Vermutlich unterliegen die dem Kündigungsschutzgesetz und haben Bammel vor einer Klage im Falle einer ordentlichen Kündigung. Also, für mich würde das heißen, nun erst recht keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Erst recht nicht, wenn ich in einer Privatinsolvenz stecken würde. Da macht es sich sehr, sehr schlecht, ein Arbeitsverhältnis zu freiwillig aufzugeben. Denn das wird ihm mit Sicherheit als unkooperative Mitarbeit angelastet, soll heißen, er wird nicht von seinen Schulden befreit!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jumper

absolute zustimmung zu @apothekenpferd. bloß keinen aufhebungsvertrag unterschreiben.

@hafertier
*wink*

sunbee

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