Aufhebungsvertrag - Rüber in die GmbH wechseln

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nadja66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Rüber in die GmbH wechseln

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine ganz allgemeine Frage:

Unsere Abteilung wird im Zuge einer GmbH Gründung "umgelagert".
Wir erhalten einen Aufhebungsvertrag der alten Firma+einen neuen Arbeitsvertrag in der GmbH.
Die Bedingungen für uns verschlechtern sich nicht.
Aber nehmen wir mal an ich möchte nicht in die GmbH, was passiert, wenn ich die Änderungen nicht unterschreibe?
Vielleicht gut zu wissen (Wir haben an diesem Standort rund 200 Mitarbeiter).

Vielen Dank vorab.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dann wechselst du nicht in die GmbH. Vermutlich folgt dann eine Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadja66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Dann wechselst du nicht in die GmbH. Vermutlich folgt dann eine Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatz.


Das habe ich mir fast gedacht aber ist nicht mein jetziger Arbeitgeber verpflichtet mir was anderes anzubieten oder stehe ich dann wirklich mit nichts da und kann so einfach gekündigt werden? Hatte gehofft die Betriebsgröße spielt da mit.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Nadja66):
aber ist nicht mein jetziger Arbeitgeber verpflichtet mir was anderes anzubieten

Macht er doch. Aber wenn der Arbeitnehmer das nicht will, ist das nicht sein Problem. Ein Wunscharbeitsplatz muss er nicht schaffen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es gibt keinen Betriebsrat?
Wenn doch, der müsste alle relevanten Informationen für Sie haben.

In dem neuen Vertrag sind die bisherigen Beschäftigungsjahre anerkannt?

Nein, der ehemalige Arbeitgeber muss sich nicht mehrere Möglichkeiten überlegen für den Fall, dass Mitarbeiter nicht wechseln wollen. Das klärt dann zu gegebener Zeit ein Arbeitsgericht.
Welche Gründe hat ein Arbeitnehmer, dem Wechsel nicht zuzustimmen. Das wird dann später auch das Arbeitsgericht fragen, wenn es zu einem Verfahren kommt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nadja66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja die bisherigen Jahre werden zugeschrieben und auch andere Dinge die man erhalten hat (extra Urlaubstag) bleiben erhalten.
Betriebsrat haben wir hier keinen.
Mich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nadja66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja die bisherigen Jahre werden zugeschrieben und auch andere Dinge die man erhalten hat (extra Urlaubstag) bleiben erhalten.
Betriebsrat haben wir hier keinen.
Mich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Nadja66):
Mich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist


Nicht leichter oder schwere als in allen anderen möglichen Rechtsformen auch.
Das Kündigungsschutzgesetz ist für alle Firmen identisch, egal unter welcher Form sie eingetragen sind.
Einzig bei Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) fällt § 1 des KSchG weg.

p.s.
Darauf achten, dass im neuen Vertrag keine Probezeit vereinbart ist.

-- Editiert von spatenklopper am 20.12.2017 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Man wäre leichter kündbar, wenn die Jahre nicht mitgenommen werden könnten. Aber da diese anerkannt werden fällt mir gerad kein Grund ein, weshalb man leicht kündbar wäre später. Soll der doch mal was dazu sagen, der das Gerücht aufgebracht hat.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Bei Übernahme der relevanten Fristen ist der individuelle Mitarbeiter in einer GmbH auch nicht leichter zu kündigen.

Aber: Eine GmbH ist im Vergleich zu beispielsweise einer Filiale leichter im Ganzen "zu entsorgen", da die GmbH isoliert vom Gesamtkonzern insolvenzfähig ist und man sie auf diesem Wege "eleganter" und drastisch billiger los wird.

1x Hilfreiche Antwort

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