Aufhebungsvertrag - Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht ''ge

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
koyotin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht ''ge

Hallo!

Ich habe mit meinem alten Arbeitgeber eine Aufhebung meines Arbeitsvertrags zum Monatsende vereinbart, sprich bis zum 31.01., da ich im Februar einen neuen Job antreten will. (alles sehr kurzfristig)

Mein neuer Arbeitsvertrag liegt mir auch schon vor. Allerdings ist der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben.

Jetzt meine Frage: Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht 'gekündigt' ist?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6468x hilfreich)

... wenn die vereinbarung mit deinem noch-AG klar ist, hätte ich keine bedenken. es ist ja eben keine kündigung, sondern der vertrag darüber, auf die k-fristen zu verzichten. und da ist der gemeinsame wille wohl ausreichend. wenn du dir der zustimmung jedoch nicht sicher bist, solltest du nachhaken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koyotin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.927 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen