Hallo!
Ich habe mit meinem alten Arbeitgeber eine Aufhebung meines Arbeitsvertrags zum Monatsende vereinbart, sprich bis zum 31.01., da ich im Februar einen neuen Job antreten will. (alles sehr kurzfristig)
Mein neuer Arbeitsvertrag liegt mir auch schon vor. Allerdings ist der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben.
Jetzt meine Frage: Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht 'gekündigt' ist?
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Aufhebungsvertrag - Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht ''ge
24. Januar 2011
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Frage vom 24. Januar 2011 | 13:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Darf ich den neuen Vertrag schon unterschreiben, obwohl der alte noch nicht ''ge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2011 | 13:54
Von
Status: Weiser (17373 Beiträge, 6468x hilfreich)
... wenn die vereinbarung mit deinem noch-AG klar ist, hätte ich keine bedenken. es ist ja eben keine kündigung, sondern der vertrag darüber, auf die k-fristen zu verzichten. und da ist der gemeinsame wille wohl ausreichend. wenn du dir der zustimmung jedoch nicht sicher bist, solltest du nachhaken.
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#2
Antwort vom 24. Januar 2011 | 20:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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