Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Balu987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

schon mal Danke an alle, die sich meinem Problem annehmen.

Meine Situation ist folgende.

Ich befinde mich in in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Im Januar hatte ich mehrere Gespräche mit meinem Vorgesetzten (Geschäftsführer). Dabei habe ich ihm erzählt, dass ich mit der Gesamtsituation nicht mehr zufrieden bin, da ich mit dem Arbeitsaufkommen überfordert bin und mir dahingehend keine Erleichterung angeboten wird. Zu dem habe ich gefragt, wie es mit Fort- bzw. Weiterbildung aussieht. Darauf sagte man mir, dass es dafür keine Zeit gäbe.

Zu meiner Person: Ich bin gelernter Informatikkaufmann bei einem Pflegedienst. Ich habe in diesem Unternehmen meine Ausbildung absolviert und bin nun seit knapp zwei Jahren ausgelernt. Ich betreue als einziger EDV-Mitarbeiter (seit Beginn meiner Ausbildung) alle unsere Einrichtungen und bin sowohl für die Planung und Einrichtung neuer Netzwerke zuständig, als auch für die Wartung bereits vorhandener EDV-Strukturen. Auch die Installation und Konfiguration von Hard- und Software gehören zu meinen Aufgaben. Hinzu kommt dann noch der Support der Mitarbeiter und das managen der gesamten Mobilfunk-sparte.

Nach dem o. g. Gespräch, wurde mir dann symbolisch die Pistole auf die Brust gesetzt und man gab mir zwei Optionen. Entweder, ich ändere meine Einstellung und klotze ab jetzt richtig rein, oder wir trennen uns in Frieden. Nach genau einem Tag Bedenkzeit, habe ich mich für letzteres entschieden. Dieser Entschluss fiel mir dahingehend leicht, als das mir durch viele Informatiker im Bekanntenkreis bestätigt wurde, dass ein solches Verhalten vom Arbeitgeber nicht gerechtfertigt ist, und man sich zu dem Mehrfach widersprochen hatte. Das möchte ich allerdings nicht näher erläutern.

Wir haben anschließend einen Stichtag gesetzt, an dem mein Arbeitsverhältnis enden soll. Allerdings wurde nichts schriftlich festgehalten. Diese Option war für beide Seiten akzeptabel, da ich so die Zeit hatte eine andere Stelle zu finden und die die Möglichkeit hatten, jemanden als Ersatz für mich einzustellen.

Als Stichtag ausgemacht ist nun der 30.06.2016.

Nun zu meinem eigentlich Problem.

Eine neue Stelle habe ich bis Dato nicht gefunden. Jedoch wurde bereits ein Ersatz für mich eingestellt, der zum 01.07.2016 anfangen wird.
Mein Vorgesetzter hat mir nun einen Aufhebungsvertrag gegeben, den Ich unterzeichnen soll. Da ich mich mit diesen Aufhebungsverträgen jedoch nicht auskenne, wollte ich hier mal nach Rat fragen. Denn wenn ich das unterzeichne, will ich eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes vermeiden. Aber da es dann darauf ankommt, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde, frage ich nun euch.

Hier der Inhalt des Aufhebungsvertrages:

§ 1 Beendigung
Das Arbeitsverhältnis wird im beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung der für den Arbeitgeber maßgeblichen Kündigungsfrist mit Wirkung zum 30.06.2016 aufgehoben.

§ 2 Zeugnis, Arbeitspapiere
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen, welches sich auf Führung und Leistung erstreckt.

§ 3 Herausgabe des Firmeneigentums
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Herausgabe aller Schlüssel für die Betriebsstätte und für das Betriebseigentum sowie zur Herausgabe aller im Besitz des Arbeitnehmers befindlichen Betriebsmittel. Des Weiteren werden alle betrieblichen Daten auf privaten Datenträgern des Arbeitnehmers gelöscht.

§ 4
Etwaiger Urlaubs- oder Überstundenanspruch werden mit der Lohnabrechnung für den Monat Juni 2016 zur Auszahlung gebracht.

§ 5 Ausgleichsklausel
Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.

§ 6 Belehrung, Widerrufsrecht
Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Belehrung über die arbeitsförderungsrechtlichen Folgen dieser Vereinbarung, wie Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung, sowie auf ein Recht zum Widerruf dieser Vereinbarung.


-- Der Aufhebungsvertrag ist zurück datiert auf den 02.05.2016 --

Sorry für den langen Post. Ich hielt es für angebracht meine Situation nachvollziehbar zu schildern.

PS: Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers wurde abgelehnt, da meine Stelle angeblich besetzt werden muss. Aufgrund dessen könne man mich nicht einfach kündigen.

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9 Antworten
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#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Eine Sperrzeit von 3 Monaten wird es kommen, da es keinen Grund für einen Aufhebungsvertrag gab - außer deiner persönlichen Einstellung.

Insofern wäre es nicht ratsam diesen zu unterschreiben. Natürlich nicht prickelnd für den AG. Aber da auch nicht gekündigt wurde (und ihr wohl auch mehr als 10 Mitarbeiter seid) hast du auch Kündigungsschutz. Was ich nicht verstehe, dass viele AN einfach sich nur ducken. AN haben Rechte - müssen diese aber auch fordern!

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wie asd1971 richtig schreibt, wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, dann gibt es - meiner Meinung nach in dem Fall auch völlig zu recht - eine Sperre beim ALG1. Ich finde Deine hier geschilderte Einstellung reichlich naiv, sorry!

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#3
 Von 
Balu987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten.

In wie fern meinst du naiv?

Dieses Unternehmen bietet einem keinerlei Zukunft und von meinem Gehalt möchte ich erst gar nicht sprechen.
Jeder der meine Situation in diesem Unternehmen kennt, hat mir bislang nur bestätigt, dass es eine völlig nachvollziehbare Entscheidung ist.

Die Frage ist halt, wie ein Aufhebungsvertrag aus zu schauen hat, um eine Sperre zu umgehen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Gegen die Entscheidung hat ja niemand was. Nur gegen die Reihenfolge. Normalerweise sucht man sich erst einen neuen Arbeitsplatz, dann kündigt man.

wirdwerden

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

/// .. wie ein Aufhebungsvertrag auszuschauen hat ...

Erstens wäre das etwas für Rechtsberatung, zweitens sehe ich da nicht wirklich Land, wenn man die Fakten nicht brutal fälschen will. Aussicht hätte so etwas m.W., wenn aus dem Auflösungsvertrag hervorginge, dass er geschlossen wurde, um einer Kündigung aus betrieblichen Gründen (?) zuvor zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Balu987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, Natürlich spielt die Reihenfolge eine Rolle. Und was ich das Gespräch geführt habe, Hatte ich auch nicht im Sinn, dass das hier hin führt. Bloß wenn man mir nur zwei Optionen gibt, und eine davon ist, alles was einen stört einfach zu ignorieren, Dann ist das wie ein Tritt in den Hintern. Denn man reißt sich den Hintern für ein Unternehmen auf und bekommt nicht einmal ansatzweise die Aufmerksamkeit, die einem zusteht.

Was die Rechtsberatung betrifft, so habt ihr wahrscheinlich recht.

Nun gut. Ich danke euch für die Unterstützung.

Womöglich nimmt das ganze ja noch eine andere Richtung. Denn wie gesagt. Es ist immer noch nichts schriftlich festgehalten und solange der Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet ist, muss das Unternehmen den entscheidenden Schritt tun.

Weiß denn jemand ob das zurück datieren des Aufhebungsvertrages zum 02.05. bei der Agentur für Arbeit, Fragen auf werfen könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn man Anfang Mai einen Aufhebungsvertrag erhält und sich dann 4 Wochen später bei der AfA meldet, dann wird üblicherweise das Alg sowieso 1 Woche gesperrt, weil man sich zu spät gemeldet hat. Fragen hat die AfA dann keine. Rückdatierte Verträge sollte man sowieso meistens eher nicht unterschreiben....

Und zum Aufhebungsvertrag:
Voraussetzung, um keine Sperre bei einem Aufhebungsvertrag zu erhalten, ist :
1. die Einhaltung der Kündigungsfrist,
2. die Zahlung einer Abfindung und
3. dass ansonsten eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt wäre. Das muss auch drin stehen.
Ausführlich dazu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag so unterschreiben (alleine schon, wegen der Rückdatierung). Und halte Dich an den Rat von altona01. Als Abfindung in Ordnung geht ein halbes Gehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Denke daran, dass eine Sperre beim ALG auch bedeutet, dass keine Krankenversicherung für Dich eingezahlt wird.

Wenn Du eine Sperre beim ALG vermeiden willst, dann lege den Vertrag beim der Afa vor und lasse Dir das schriftlich genehmigen. Der Vertrag in seiner jetzigen Vor wird aber zu einer längeren Sperre führen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Balu987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den Aufhebungsvertrag jetzt mal meiner persönlichen Kontaktperson bei der AfA zukommen lassen. Die kennt meine Situation und schaut sich den Vertrag jetzt auch mal an. Bin gespannt, was die mir dazu sagt.

Werde das Schreiben so auf jeden Fall nicht unterschreiben.

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