Hallo,
wenn ein Arbeitgeber etwas tut, womit er das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers verletzt, kann dann der Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber ja auch anzeigen kann, ist das Vertrauensverhältnis eh Pfutsch.
Oder sollte man doch lieber die Kündigungsfreiheiten einhalten?
Gibt es dann eine Speere vom Arbeitsamt.
Kann man den Arbeitgebe dann auf Schadenersatz verklagen, da es ja seine Schuld war, dass das Arbeitsverhältnis in die Brüche ging, ähnlich einer Abfindung?
Schonmal danke für eure Hilfe.
Grüße Ralfi_klein
Arebitgeber Straftat -> Eigenkündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, was hat der AG denn überhaupt getan?
MfG
ungefragt ein bild vom AN veröffentlicht, obwohl vorher die Zusage gemacht wurde, dass dies nicht geschehen würde...
Hier greift ja §22 KUG
bzw §23, wo man das als Straftat verfolgen lassen kann.
-- Editiert am 25.04.2009 20:30
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Was für ein Bild in welcher Situation???
Warum soll hier eine Straftat vorliegen??? Ich glaube nicht das das eine Straftat ist!
Das ist doch total übertrieben!!!
Solange nicht davon in der kleingartenverordnung steht ist das nicht Strafbar.
Witz beiseite.
Das ist keine Straftat eher ein Verstoss geben das Urhebergesetz, oder eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Wobei sich die Frage stellt wie er zu dem Bild kam ?? Das Urherberrecht wäre beim Fotograhen, also blieben die Persönlichkeitsrechte.
Berechtigt kaum zu fristlosen Kündigung und führt zu einer Sperre bei der Abeitsagentur.
Oder hat der Nacktaufnahmen aus der Umkleidekabine, das wäre dann evtl was anderes.
Wenn der AG tatsächlich eine Straftat gegangen hätte würde ich ihn "freundlich" bitten zu kündigen um einer Anzeige zu entgehen ....
K.
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