Arbeitszeugnis zu gut?

20. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Feuerzahn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitszeugnis zu gut?

Hallo!

Kurze Frage:
Ist das folgende Arbeitszeugnis (Abschlußzeugnis der Ausbildung) so in Ordnung?
Irgendwelche Schwachstellen?
Oder ist es schon wieder zu gut?
Was sagen die Personalchefs, wenn sie so ein Zeugnis zu Gesicht bekommen?
Vor allem die "versteckten Botschaften" würden mich sehr interessieren.


Hier der Text:

Arbeitszeugnis

Herr X hat in unserem Haus die Ausbildung zum Koch absolviert.
Auf Grund seiner sehr guten Leistungen im Schulischen sowie Betrieblichen war es X möglich, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Herr X durchlief in seiner Ausbildung alle ausbildungsrelevanten Bereiche und bestach mit sehr guten Leistungen. X verfügt über eine sehr gute Teamfähigkeit und Aufnahmefähigkeit. Er hat alle ihm aufgetragenen Aufgaben sehr sauber und zu unserer vollsten zufriedenheit ausgeführt.
Darüber hinaus hat er erfolgreich an einigen Wettbewerben teilgenommen.

X war stets ehrlich, pünktlich und bei Mitarbeitern sowie Führungskräften beliebt und geachtet.
Er konnte durch seine ernorme Aufnahmefähigkeit schnell eigenständig und auf hohem Niveau für uns in allen Bereichen unserers mehrfach ausgezeichneten Restaurants tätig sein.

Heute nach bestandener Abschlußprüfung möchte X unser Team leider verlassen, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.
Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute für seinen beruflichen wie privaten Werdegang.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, bissel unkonkret, aber ich denke du hast Nachweise über z.B. die gewonnenen Wettbewerbe. Oder?

Die verkürzte Ausbildung spricht doch für dich. :) [und wenns ein Restaurant mit gutem Ruf ist, was deinen Weggang bedauert, spricht das auch für dich].

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

So dolle ist es ja nun auch nicht, da nicht für die gute Zusammenarbeit gedankt wird ( ist da jemand froh, wenn Sie weg sind?) Kann aber natürlich auch einfach übersehen worden sein...

Ich würde ja als Arbeitnehmer versuchen, das `` bestach mit seinen guten Leistungen`` in ein `` überzeugte mit seinen guten Leistungen`` umwandeln lassen, ist halt ungewöhnlich und auch nicht passend, bestechen....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Feuerzahn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, es ist (leider ;) ) nicht mein Zeugnis, sondern das eines Freundes. Der Betrieb bedauert es übrigens tatsächlich, dass er kündigt. :)

Das "bestach" ist mir auch sofort aufgefallen. Und stimmt: Es könnte auch falsch verstanden werden.
Und was ist mit dem "stets ehrlich"?

Ist es nicht ein bißchen seltsam, dass das erwähnt wird?


Welche Note hat mein Freund denn wohl in etwa bekommen?
Oder kann man das gar nicht genau sagen?

Schon mal danke für die Einschätzungen!


Welche Note

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Note liegt zwischen 1 und 2. Was sehr gut war, steht ja schon wörtlich da, aber eine Formulierung wie 'zu unserer vollsten Zufriedenheit' gilt nur als Schulnote 2. Bei Schulnote 1 hätte es heißen müssen zu 'stets unserer vollsten Zufriedenheit'.

Mit diesem Zeugnis wird er schnell einen neuen Job bekommen. Die Kritikpunkte von venotis und hamburgerin01 teile ich auch, sind aber wohl eher darauf zurückzuführen, dass der Verfasser des Zeugnisses sich nicht gut genug damit auskennt.

Nach meiner Einschätzung würde ein professioneller Leser das auch so deuten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und jenseits aller wortedrechslerei kommt es immer noch auf den gesamteindruck an. und der ist nun mal ausgesprochen gut.
also keine bange.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.780 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen