Arbeitszeugnis - versteckte Hinweise ?

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Spoofer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis - versteckte Hinweise ?

Hallo, ich habe gestern mein Arbeitszeugnis bekommen und bin unsicher, ob die Formulierungen wirklich wohlwollend sind. Der Arbeitsvertrag war befristet und hätte nicht mehr verlängert werden können, sondern es hätte zu einer Festeinstellung kommen müssen. Die ersten Absätze spare ich mal aus...

Bereits nach kurzer Zeit der Einarbeitung erwies sich, dass Frau B. ihren Aufgabenbereich umfassend und sicher beherrschte. Sie arbeitete stehts sehr zügig, zuverlässig und gewissenhaft. Sie war starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen und ihre Aufgaben führte sie selbständig mit einem hohen Maß an Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein immer zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Ihre Leistungsbereitschaft verdient unsere volle Anerkennung.

Frau B. war bei Vorgesetzten und Kollegen, nicht zuletzt aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art, von allen sehr geschätzt und anerkannt. Ihre Führung war jederzeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung. Wir wünschen Frau B. für ihren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und bedanken uns für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen.


Wie ist das zu bewerten ? Sie wünschen mir alles Gute, aber den Erfolg lassen sie weg. Kann man etwas negatives aus dieser Beurteilung ableiten ? Die letzten Tage im Unternehmen waren eher unschön, deswegen habe ich zweifel, ob mich meine damaligen Vorgesetzten wohlwollend beurteilt haben. Nachdem mein Ausscheiden bekannt wurde, wurde ich auch noch in den Betriebsrat gewählt. Deutet darauf etwas hin ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Note 2, würde ich sagen. "Erfolg für die Zukunft" ist nicht ausschlaggebend.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Spoofer):
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung. Wir wünschen Frau B. für ihren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und bedanken uns für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen.


Meist findet sich in einem wohlwollenden Ende einer Befristung der Grund, also sowas wie "Frau X kann aus betrieblichen Gründen kein unbefristeter Arbeitsplatz angeboten werden" oder sonst ein Vorwand.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spoofer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei ja generell kein Grund genannt werden muss. Es ist ja keine Kündigung, sondern der Vertrag läuft aus. Wenn aber der Grund fehlt, hat es also doch etwas zu bedeuten ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie lange warst Du denn dort ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Spoofer):
Wobei ja generell kein Grund genannt werden muss. Es ist ja keine Kündigung, sondern der Vertrag läuft aus. Wenn aber der Grund fehlt, hat es also doch etwas zu bedeuten ?


Das ist nicht weltbewegend, aber es KÖNNTE halt wie "Keine Antwort ist auch ne Antwort" interpretiert werden. Wie gesagt, ist aber ne reine Spitzfindigkeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.930 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen