Arbeitszeugnis einfordern

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Broich
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis einfordern

Hallo,

ich hab da mal eine kleine Frage:
Ich versuche seit über 3 Monaten mein Arbeitszeugnis zu bekommen. Welche Möglichkeiten (Gesetzesgrundlage) habe ich, damit ich in Besictz meines Arbeitszeugnisses komme und mich dann auch bewerben kann (ist ja auch eine finanzielle Einbuße, wenn man sich mit dem letzten zeugnis nicht bewerben kann)

mfg.
H.B.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

§ 630
Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.


1.3. Zeitpunkt der Zeugniserteilung
Ein Zeugnis wird grundsätzlich am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Auch wenn ein
Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit nicht übernommen wird, hat er Anspruch auf ein Zeugnis.
Endet das Beschäftigungsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung, kann er mit Beginn
der Kündigungsfrist ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich damit neu zu bewerben. Auch beim
Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeitnehmer frühzeitig ein Zwischenzeugnis
verlangen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann ein endgültiges Zeugnis
auszustellen.


http://www.arbeitnehmerkammer.de/download/berichte/info-briefe/arbeitszeugnis12.pdf

Hoffe, dass hilft Dir etwas weiter.

Gruß

Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnuggeli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, klar ist es blöd, dass du dein arbeitszeugnis noch nicht ausgehändigt bekommen hast, was ein muss vom arbeitgeber her sein sollte. aber keine angst: selbstverständlich hast du 5 jahre zeit, um dein arbeitszeugnis zu fordern.

liebe grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Broich
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das hilft mir natürlich bei Bewerbungen nicht weiter, denn es macht schon keinen guten Eindruck, wenn man das letzte Arbeitszeugnis nicht vorweisen kann.
Ich würde einen Bewerber schon mal auf den anderen Stapel legen, wenn er nach 3 Monaten sein Zeugnis nicht vorweisen kann.
Aber ich habe ja 5 Jahre Zeit :-)

mfg.
Hartmut

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Das gleiche Problem hatte ich auch mal. Ich bin dann zu der alten Firma hingefahren und in deren Personalstelle gegangen. Hab gesagt, dass ich nicht weggehen würde, bevor ich nicht mein mir rechtmäßig zustehendes Arbeitszeugnis erhalten habe. Eine halbe Stunde später war es fertig. Viele Firmen machen das mit Absicht (leider Gottes), vor allem wenn man nicht unbedingt im "Guten" auseinander geht.

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