Arbeitszeugnis bei befristetem Vertrag?

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
susi-maus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitszeugnis bei befristetem Vertrag?

Hallo zusammen,

bei mir ist ein wenig Unsicherheit zum Thema Arbeitszeugnis aufgekommen. Ich bin bis November 2008 für 1 1/2 Jahre befristet angestellt gewesen. Nun wollte ich ein Arbeitszeugnis haben. Die erste Aufforderung wurde von meinem Ex-Chef ignoriert. Nun wollte ich ihm noch einen Brief schicken, in dem ich ihn drauf aufmerksam mache, dass er zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet ist. Mein Problem: meine Mutter meinte, sie ist sich nicht sicher, ob er dazu verpflichtet ist, da es ein befristeter Vertrag war. Meiner Meinung nach schon. Was meint ihr?

Vielen Dank schon mal.

Susi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Auch bei einem befristeten Vertrag ist der AG zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Er ist, wie bereits erwähnt, zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet. Auf Aufforderung muß er auch ein s.g. qualifiziertes Zeugnis ausstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das ist lästige Arbeit für viele Chefs und manche Menschen wissen auch gar nicht so recht was die schreiben sollen (Schreibblockade)

Frag doch mal telefonisch an , ob Du einen Zeugnisentwurf hinschicken kannst, wo die Tätigkeiten genau drin beschrieben sind bzw. ob das hilfreich ist.
Chef muss dann nur noch die Bewertung machen.


Solche Angebote werden meist dankend angenommen.

Lass es vorher noch von vertrauten Leuten gegenlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
susi-maus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

@maestr:

Nette Idee, die hatte ich auch schon. Aber da ich selbst im Personal beschäftigt war, weiß ich, dass die Zeugnisvordrucke haben und dort nur bewerten müssen. Chef schätzt ein und schreiben tut jemand anderes. Ich habe einen Brief verfasst, in dem ich ihn auf die Pflicht der Ausstellung aufmerksam gemacht habe.

Danke an alle.

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