Arbeitszeugnis Zwischenzeugnis

16. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
ben_25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Zwischenzeugnis

Mir wurde Mitte März ein sehr gutes Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber erstellt.

Ich habe zum 31.05.2007 gekündigt.

Meine Frage wie stark darf das Endzeugnis vom Zwischenzeugnis unterscheiden? In dieser Zeit ist nicht schlimmes vorgefallen, darf mein Arbeitgeber (z.B. aus Rache, dass ich nicht bleiben wollte) mir ein schlechteres Zeugnis erstellen?

Vielen Dank voraus,
BEN.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Zeugnis muss wahrheitsgemäs sein.

Es könnte aber sein, daß in der Zwischenzeit etwas vorgefallen ist, daß eine Verschlechterung zur Folge haben könnte.

Müsste der AG aber dann notfalls bei einer gerichtlichen Ausseinandersetzung erklären.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
ben_25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Michael!

Es war alles in bester Ordnung - abgesehen davon, dass ich nicht bleiben wollte und ich mache noch eine ordentliche Übergabe, stehen meine Chancen vorm Arbeitsgericht nicht so schlecht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

praktisch, dass das Zwischenzeugnis noch so jung ist.

Wenn die vergangenen Wochen genauso verlaufen sind, schriftlich, unter Bezug auf das Zwischenzeugnis, eine Korrektur verlangen/erbitten. ;)



Selbst wenn es älter wäre und das Endzeugnis sich zu unrecht erheblich davon unterschiede, hättest du ein Recht auf Korrektur.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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