Mir wurde Mitte März ein sehr gutes Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber erstellt.
Ich habe zum 31.05.2007 gekündigt.
Meine Frage wie stark darf das Endzeugnis vom Zwischenzeugnis unterscheiden? In dieser Zeit ist nicht schlimmes vorgefallen, darf mein Arbeitgeber (z.B. aus Rache, dass ich nicht bleiben wollte) mir ein schlechteres Zeugnis erstellen?
Vielen Dank voraus,
BEN.
Arbeitszeugnis Zwischenzeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Zeugnis muss wahrheitsgemäs sein.
Es könnte aber sein, daß in der Zwischenzeit etwas vorgefallen ist, daß eine Verschlechterung zur Folge haben könnte.
Müsste der AG aber dann notfalls bei einer gerichtlichen Ausseinandersetzung erklären.
Gruß
Michael
Danke Michael!
Es war alles in bester Ordnung - abgesehen davon, dass ich nicht bleiben wollte und ich mache noch eine ordentliche Übergabe, stehen meine Chancen vorm Arbeitsgericht nicht so schlecht?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
praktisch, dass das Zwischenzeugnis noch so jung ist.
Wenn die vergangenen Wochen genauso verlaufen sind, schriftlich, unter Bezug auf das Zwischenzeugnis, eine Korrektur verlangen/erbitten.
Selbst wenn es älter wäre und das Endzeugnis sich zu unrecht erheblich davon unterschiede, hättest du ein Recht auf Korrektur.
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten