Arbeitszeugnis Formulierungen / Besseres Zeugnis einfordern?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Krafti17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Formulierungen / Besseres Zeugnis einfordern?

Ein herzliches Hallo in die Runde,

vielleicht lesen hier ja Anwälte mit und können mir eine kleine Beratung geben? Natürlich ist auch die Meinung anderer sehr gerne gefragt :)

Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, dass insgesamt die Note "sehr gut" ist. Bei zwei Teilbereichen "Belastung" und "Persönliches Verhalten" ist allerdings nur die Note 2 gegeben worden, was mich etwas ärgert.
Im Genauen sind dies folgende Sätze:
"Auch hohe Belastungen bewältigte XXXX stets gut."
"Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. In seinem Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen verstand er es, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen."
Im nächsten Satz steht dann, dass der Umgang mit Bürgern stets vorbildlich war. Also, eine Note 1 in dieser Zeugnissprache. Signalisiert das automatisch, dass ich zu den Bürgern "besser" war als zu meinen eigenen Vorgesetzten?

Mein Anwalt hat dort ca. 3 Minuten drüber geschaut und gemeint: "Ein zu gutes Zeugnis wird heutzutage nicht mehr ausgestellt, das wirkt zu gut und künstlich." Ich solle es dabei belassen, was ich denn eigentlich möchte und hat immer wieder auf die Schlussformel hingewiesen und das der Rest nicht wichtig wäre.
Ich kann durch regelmäßige Bewertungen nachweisen, dass ich in allen Bereichen immer die Bestnote "sehr gut" erreicht habe. Für den Zeitraum ab Ende meiner Ausbildung im Jahr 2014 bis Mitte 2017 habe ich eine ausführliche Zwischenbeurteilung vorliegen, dazu jährliche Leistungsentgelt-Beurteilungen. Die letzte Beurteilung ist von Ende 2017. Überall wird mir meine Belastung und mein Verhalten als sehr gut, bestmöglich, attestiert.

Wie hoch sind meine Chancen auf Verbesserung und was sagt ihr zu der Aussage des Anwalts? Gibt es ein zu gutes Zeugnis? Soll ich mich mit weniger zufrieden geben oder nicht? Ich habe gelesen, 85 % aller Zeugnisse sind inzwischen die Note 2. Und das ist dann besser?

Über eine Einschätzung wäre ich dankbar. Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung, der Aspekt des finanziellen fällt also weg.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ein 1a Zeugnis, könnte auch als Weglobung gedeutet werden.
Ich finde dein Anwalt hat Recht.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Wahrlich ein Luxusproblem. Natürlich kann man um alles und jedes streiten.
Ich bin ja definitiv der Meinung, dass es in die Irre führt, einzelne Floskeln auf die Goldwaage zu legen - das Zeugnis wirkt als ganzes - es muss etwas über den AN erzählen und nicht nur einige Pflichten mit Textvorlagen abarbeiten.
Wenn du also zum Streiten aufgelegt bist .....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnnaLuise2510
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bekomme alle Bewerbungen in unserem Betrieb und ich schaue schon auf die Benotung, aber zweitrangig. Denn manchmal ist ein sehr gutes Zeugnis durch eine arbeitsgerichtliche Einigung auszustellen oder im Rahmen einer Abwicklungsvereinbarung.
In unserem Betrieb haben wir eine Mitarbeiterin in der Probezeit entlassen, das Zeugnis war gut bis befriedigend. Aus der Sicht des Chefs und auch meiner entsprach das der tatsächlichen Arbeitsleistung. Verhalten gegenüber Vorgesetzten war eigentlich noch schlechter.
Sie hat sich ein sehr gutes dann über eine Einigung mit dem Arbeitsgericht erkämpft.
Hat sie bekommen, der neue Arbeitgeber wird schnell merken, dass da was nicht stimmt. Wir haben uns da auf keinen nervenaufreibenden Rechtsstreit eingelassen, wobei mein Chef das nicht so hinnehmen wollte erst.

Wir schauen eher auf die Aufgabenbereiche, wo die Erfahrungen vorhanden sind, die Beurteilungen liegen bei fast allen im guten bis sehr guten Bereich, das kann man meiner Meinung nach da nicht ablesen, wie es wirklich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Krafti17):
Mein Anwalt hat dort ca. 3 Minuten drüber geschaut und gemeint: "Ein zu gutes Zeugnis wird heutzutage nicht mehr ausgestellt, das wirkt zu gut und künstlich."


Uneingeschränkte Zustimmung.

Zitat (von AnnaLuise2510):
Also ich bekomme alle Bewerbungen in unserem Betrieb und ich schaue schon auf die Benotung, aber zweitrangig.


Dito, ich lege neben der Qualifikation aber besonderes Augenmerk auf die Bewertungen, grade weil Erfahrungen mit erklagten Arbeitszeugnissen besteht.

Passt ein Bewerber, aber das Zeugnis ist zu schön um wahr zu sein, greife ich auch gerne mal zum Telefon und frage nach, aber nicht beim Bewerber.
Da kommen so manche Dinge zum Vorschein, die mit dem Zeugnis nicht vereinbar sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt hat dort ca. 3 Minuten drüber geschaut und gemeint: "Ein zu gutes Zeugnis wird heutzutage nicht mehr ausgestellt, das wirkt zu gut und künstlich."

Bei uns kommen Bewerbungen mit zu guten Arbeitszeugnissen auf den Stapel "der soll wohl weggelobt werden".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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