Hallo,
ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten meine wöchentliche Arbeitszeit um einen Tag zu veringern, da ich an diesem Tag nach den Kindern schauen muss.
Zunächst hat er mir vorgeschlagen die Zeit anderweitig "reinzuarbeiten", als ich das abgelehnt habe, hat er mir eine Absage erteilt.
Als ich dann den Vorschlag brachte, das ganze wenigstens auf ein halbes Jahr zu begrenzen und dass eine Teilzeit-Kollegin bereit ist, an meinem freien Tag länger zu bleiben und meinen Bereich zu betreuen, bekam ich eine mündliche Zusage vom Abteilungsleiter (nachdem er das ganze mit der GF erneut abgesprochen hatte).
4 Wochen später informierte der direkte Vorgesetzte ebenfalls nur mündlich das restliche Team (7 Leute) über die Entscheidung.
Nachdem ich dann 3 Wochen lang (jeweils 1 Tag frei hatte), widerruft nun der AG plötzlich seine Entscheidung mit der Begründung, dass sie auf meine Arbeitsleistung nicht verzichten könnten.
Mündlich versprochen waren mir 6 Monate und nicht 3 Wochen - dementsprechend haben wir natürlich auch Termine eingeplant etc. und stehen nun ganz schön unter Druck, da die 2 Kinder unbetreut wären.
Der AG lässt so gar nicht mit sich reden und streicht die Vereinbarung von heute auf morgen komplett!
Die Frage ist nun, ob ich überhaupt etwas machen kann oder ob die Aussage vor Zeugen zu wenig ist.
Arbeitszeitregelung - mündliche Zusage
2. Februar 2016
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Frage vom 2. Februar 2016 | 13:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitregelung - mündliche Zusage
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#1
Antwort vom 2. Februar 2016 | 14:10
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hier würde es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf ankommen, was genau besprochen wurde und inwieweit das wirklich mit Zeugenaussagen belegt werden könnte. Da kann dann schon eine kleine Nuance am Wortlaut, das ganze in einem anderen Licht dastehen lassen.
Und jetzt?
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