Hallo,
vorab möchte ich sagen, dass ich in einen Sicherheitsdienst arbeite.
Eingesetzt am Tor eines Chemiewerks.
Meine 1. Frage geht um meine Arbeitszeiten.
Öffnungszeiten der Tore an denen ich arbeite sind 6-18Uhr.
Vor und nach Dienstbeginn müssen wir an ein anderen Tor erstmal die nötigen Schlüssel holen um das Tor überhaupt öffnen und somit unsere Arbeit aufnehmen zu können. Nach Feierabend müssen wir die Schlüssel natürlich wieder zurück bringen.
Müsste diese Rüstzeit nicht eigentlich bezahlt werden?
2. Frage geht um das Thema Arbeitssicherheit.
Wir haben auf der Fahrbahn eine kleine Insel.
Breite: 60cm + Randsteine 80cm
Länge zwischen Verkehrsschilder 200cm
Schilder aus 2mm Blech.
Schlecht verarbeitet mit höhenunterschiede von teilweise fast 1cm zwischen Randsteine und Pflastersteine wesswegen wir regelmäßig stolpern. An den Schildern haben wir uns bereits leicht geschnitten.
Weder Arbeitgeber noch Auftraggeber unternimmt da etwas.
Im schlimmsten Fall fallen wir auf das Schild oder greifen aus Reflex Richtung Schild und schneiden uns die Hände oder Arme auf.
Ist die Insel so überhaupt zulässig?
3. Frage AÜG
seit einigen Tagen werden wir vach 4h um 10Uhr von einen Werksangehörigen abgelöst der dann bis 18Uhr am Tor bleibt.
Dieser hat die exakt gleichen Tätigkeiten wie wir.
Fällt dass nicht auch unter das AÜG?
Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und AÜG
24. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2018 | 07:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und AÜG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. August 2018 | 07:48
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Zu 2. Wende dich an die Berufsgenossenschaft
Zu 3. Nein, warum soll ein MA des Chemiewerkes nicht den Wachschutz ausführen dürfen. ANÜ hat sich nichts mit der Tätigkeit zu tun, sondern zu wem der MA gehört.
#2
Antwort vom 24. August 2018 | 08:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu 3. Ist eigentlich die Frage ob dass dann noch Dienstleistung ist oder doch schon Leiharbeit.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. August 2018 | 10:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120187 Beiträge, 39843x hilfreich)
ZitatMüsste diese Rüstzeit nicht eigentlich bezahlt werden? :
Ja
ZitatIst die Insel so überhaupt zulässig? :
Gehört diese Insel dem Untenehmen? Oder der Gemeinde / dem Land?
Da wäre die Berufsgenossenschaft zu informieren-
ZitatIst eigentlich die Frage ob dass dann noch Dienstleistung ist oder doch schon Leiharbeit. :
Nein, ist es nicht.
#4
Antwort vom 24. August 2018 | 10:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insel befindet sich auf Befriedeten Besitz und gehört dem Unternehmen
#5
Antwort vom 24. August 2018 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120187 Beiträge, 39843x hilfreich)
ZitatInsel befindet sich auf Befriedeten Besitz und gehört dem Unternehmen :
Dann BG informieren.
Und jetzt?
Schon
268.025
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten