Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und AÜG

24. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dennis151
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und AÜG

Hallo,

vorab möchte ich sagen, dass ich in einen Sicherheitsdienst arbeite.
Eingesetzt am Tor eines Chemiewerks.


Meine 1. Frage geht um meine Arbeitszeiten.
Öffnungszeiten der Tore an denen ich arbeite sind 6-18Uhr.
Vor und nach Dienstbeginn müssen wir an ein anderen Tor erstmal die nötigen Schlüssel holen um das Tor überhaupt öffnen und somit unsere Arbeit aufnehmen zu können. Nach Feierabend müssen wir die Schlüssel natürlich wieder zurück bringen.

Müsste diese Rüstzeit nicht eigentlich bezahlt werden?


2. Frage geht um das Thema Arbeitssicherheit.
Wir haben auf der Fahrbahn eine kleine Insel.
Breite: 60cm + Randsteine 80cm
Länge zwischen Verkehrsschilder 200cm
Schilder aus 2mm Blech.
Schlecht verarbeitet mit höhenunterschiede von teilweise fast 1cm zwischen Randsteine und Pflastersteine wesswegen wir regelmäßig stolpern. An den Schildern haben wir uns bereits leicht geschnitten.
Weder Arbeitgeber noch Auftraggeber unternimmt da etwas.
Im schlimmsten Fall fallen wir auf das Schild oder greifen aus Reflex Richtung Schild und schneiden uns die Hände oder Arme auf.

Ist die Insel so überhaupt zulässig?


3. Frage AÜG
seit einigen Tagen werden wir vach 4h um 10Uhr von einen Werksangehörigen abgelöst der dann bis 18Uhr am Tor bleibt.
Dieser hat die exakt gleichen Tätigkeiten wie wir.

Fällt dass nicht auch unter das AÜG?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Zu 2. Wende dich an die Berufsgenossenschaft
Zu 3. Nein, warum soll ein MA des Chemiewerkes nicht den Wachschutz ausführen dürfen. ANÜ hat sich nichts mit der Tätigkeit zu tun, sondern zu wem der MA gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis151
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu 3. Ist eigentlich die Frage ob dass dann noch Dienstleistung ist oder doch schon Leiharbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Dennis151):
Müsste diese Rüstzeit nicht eigentlich bezahlt werden?

Ja



Zitat (von Dennis151):
Ist die Insel so überhaupt zulässig?

Gehört diese Insel dem Untenehmen? Oder der Gemeinde / dem Land?
Da wäre die Berufsgenossenschaft zu informieren-



Zitat (von Dennis151):
Ist eigentlich die Frage ob dass dann noch Dienstleistung ist oder doch schon Leiharbeit.

Nein, ist es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dennis151
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Insel befindet sich auf Befriedeten Besitz und gehört dem Unternehmen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Dennis151):
Insel befindet sich auf Befriedeten Besitz und gehört dem Unternehmen

Dann BG informieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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